Die SVP möchte festschreiben, dass die Bundesverfassung die «oberste Rechtsquelle» der Eidgenossenschaft sein soll und über dem Völkerrecht steht.
SVP-Vizepräsident Christoph Blocher begründet das Begehren wie folgt: «Unter Berufung auf höheres Recht, meist Völkerrecht genannt, wird der verfassungsmässige Gesetzgeber ausgeschaltet.» Verschiedene Verfassungsnormen, die gegen den Widerstand des Parlaments zustande gekommen seien, würden nicht oder nur mit Verzögerung umgesetzt.
Zwingendes Völkerrecht vorbehalten
Als Beispiele nannte er die Ausschaffungs-, die Durchsetzungs- und die Masseneinwanderungsinitiative. «Die rechtsstaatliche Regelung, wonach Volk und Stände für die Rechtssetzung auf Verfassungsstufe zuständig sind, ist in Schieflage geraten.»
Das Begehren klammert zwingendes Völkerrecht teilweise aus. Dazu gehören namentlich das Gewaltverbot und das Verbot von Völkermord und Folter. Die SVP will im Verfassungstext jedoch explizit auf das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 verweisen und so verhindern, dass der Begriff des zwingenden Völkerrechts immer weiter ausgedehnt wird.
Unterschriftensammlung ab Herbst 2015
Bund und Kantone dürfen laut Initiativtext auch keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen, die der Verfassung widersprechen. Liegt ein Widerspruch vor, müssen sie dafür sorgen, dass die Verpflichtung an die Vorgaben in der Verfassung angepasst oder der entsprechende Vertrag gekündigt wird.
Den Initiativtext will die SVP nun von den Parteigremien bereinigen lassen. Über die Lancierung entscheidet die Delegiertenversammlung. Absicht sei, vor den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2015 mit den Unterschriftensammlungen zu beginnen.
Seit einiger Zeit ein Thema
Das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht ist seit einiger Zeit ein Thema in Bundesbern. Im März 2013 hatte der Bundesrat ein Bündel von Massnahmen vorgeschlagen, die zur Entspannung hätten beitragen sollen. Das Projekt stürzte schon in der Vernehmlassung ab.
Der Massnahmenkatalog sah vor, dass noch vor der Unterschriftensammlung überprüft werden sollte, ob eine Volksinitiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Das Ergebnis wäre aber nicht bindend gewesen, sondern eine Entscheidungshilfe für die Stimmberechtigten.