Der Bundesrat nimmt die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin in die Pflicht. Ab 2015 muss das Berner Telekomunternehmen darum ein schnelleres Internet anbieten.
Konkret heisst das: Die bislang vorgeschriebene Downloadrate von 1000 Kilobit/Sekunde (kbit/s) und die Uploadrate von 100 kbit/s muss auf 2000 respektive 200 kbit/s erhöht werden. Pro Monat darf ein solcher Internetanschluss höchstens 55 Franken kosten.
Der Bundesrat verschärft zudem Bestimmungen zu Gunsten des Konsumentenschutzes bei Internet und Telefonie. Wird eine Dienstleistung im Netz angeboten, muss in der Nähe der Stelle, an der für den Kauf geklickt werden muss, auch der Preis des Angebotes stehen.
Keine Kosten mehr für «Gratisnummern»
Anrufe auf «0800»-Gratisnummern sollen ab 2015 tatsächlich gratis sein, ob nun aus dem Festnetz oder mit einem Mobiltelefon telefoniert wird: Telekommunikationsdienste dürfen neben den Preisen für ihre Angebote keine zusätzlichen Gebühren verlangen, beispielsweise für das Herstellen einer Verbindung.
Auch für die von Unternehmen landesweit genutzten 058er-Nummern schafft der Bundesrat mehr Transparenz: Wird die Verbindung mit einer solchen Nummer hergestellt und kostet der Anruf mehr als auf eine geografische Nummer, müssen Anrufer gratis und ohne Werbung darauf hingewiesen werden.
Bakom warnt vor Anlagen mit Störungsrisiko
Schliesslich können Fernmeldedienstanbieter künftig gegen den Missbrauch von Schweizer Telefonnummern für Werbezwecke – so genanntes Spoofing – vorgehen: Sie können solche Anrufe sperren, wenn die Eigentümer der Nummer damit einverstanden sind.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wird zudem mehr Informationen über Störungsrisiken liefern: Im Internet stellt es Angaben zu Fernmeldeanlagen zur Verfügung, die nicht konform mit technischen Vorschriften sind und deshalb ein Störungsrisiko bergen. Damit will der Bund verhindern, dass solche Anlagen gekauft und im Handel angeboten werden.