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Schweiz Tabakwerbung soll weitgehend verboten werden

Aus für Tabakwerbung auf Plakaten, in Zeitungen, Internet und Kino: Der Bundesrat will das Werbeverbot verschärfen und auch den Verkauf an unter 18-Jährige unterbinden. Mit dem Paffen von E-Zigaretten in öffentlichen Räumen ist ebenfalls Schluss, wenn das neue Tabakgesetz kommt.

Gemäss dem von Gesundheitsminister Alain Berset vorgestellten neuen Tabakprodukte-Gesetz soll nur noch Werbung am Kiosk und an Automaten sowie in Fachpublikationen erlaubt sein. Werbung auf Plakaten, in Kinos, in Print- und elektronischen Medien wäre verboten – ebenso Werbeaktionen, bei welchen Zigaretten günstiger abgegeben werden.

Berset unterstrich, dass der Tabakkonsum die Ursache für jährlich rund 9000 vorzeitige Todesfälle sei. Im Vergleich zu Nichtrauchern sei die Lebenserwartung von regelmässig Rauchenden durchschnittlich um 14 Jahre kürzer.

Einschränkungen beim Sponsoring

Obwohl der Bundesrat den Jugendschutz in den Vordergrund stellt, soll das Sponsoring unter gewissen Bedingungen weiterhin erlaubt sein. So wären Festivals und Open Airs von nationaler Bedeutung, die vor allem von jungen Leuten frequentiert werden, vom Verbot ausgenommen. Das Sponsoring von internationalen Anlässen durch Tabakhersteller wäre dagegen nicht mehr möglich.

Berset sprach von einer Lösung, welche die Interessen der öffentlichen Gesundheit, des Konsumentenschutzes und der Wirtschaft in bestmöglicher Weise zu vereinen versuche.

Zigarettenwerbung in Radio und Fernsehen ist bereits heute verboten. Viele Kantone haben ein Werbeverbot auf Plakaten erlassen, in einigen darf auch in Kinos schon heute nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden. In mehreren Kantonen ist der Zigarettenverkauf an Minderjährige ebenfalls bereits verboten.

Auch E-Zigaretten in allen öffentlichen Räumen verboten

Dies soll künftig in der ganzen Schweiz gelten. Studien zeigten: Wer bis zum 18. Lebensjahr nicht mit dem Rauchen begonnen habe, fange normalerweise auch später nicht damit an, schreibt der Bundesrat in einem Bericht zur Vernehmlassungsvorlage. Umsetzen will er das Verbot mit konsequenten Alterskontrollen an Verkaufsstellen und Automaten und mit Testkäufen.

Raucher mit E-Zigarette.
Legende: E-Zigaretten sollen den Tabakwaren gleichgestellt werden – mit entsprechenden Folgen. Keystone

E-Zigaretten sollen wie Zigaretten behandelt werden. Damit würde deren Vermarktung erlaubt. Heute gelten E-Zigaretten als «Gebrauchsgegenstand für den oralen Gebrauch», was zu Verwirrung über den Konsum in Zügen und öffentlichen Räumen geführt hat. «Alle E-Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, sollen unter das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen fallen», sagte Berset. Sie wären damit in allen öffentlichen Räumen ebenfalls verboten.

Für die Gleichstellung mit normalen Zigaretten sprechen laut Bundesrat auch medizinische Gründe, weil die Auswirkungen des langfristigen Gebrauchs noch weitgehend unbekannt sind. Im Zuge der Gleichstellung mit Zigaretten sollen auch die heute verbotenen nikotinhaltigen E-Zigaretten erlaubt werden.

Kinos leiden besonders

Die Tabakindustrie hat letztes Jahr rund 21 Millionen Franken in den Schweizer Werbemarkt investiert. Rabatte im Rahmen einer Werbekampagne sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die Tabakbranche bildet damit das Schlusslicht der 24 von Media Focus erhobenen Branchen.

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Zum Vergleich: In Nahrungsmittelwerbung werden jährlich brutto 500 Millionen Franken investiert. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben in den klassischen Werbeträgern TV, Print, Plakate, Radio oder Digital 2013 in der Schweiz auf 4,84 Milliarden Franken.

Stark von einem Werbeverbot betroffen wären die Kinos, bei welchen die Werbeeinnahmen aus Tabakwerbung fast 6 Prozent der gesamten Werbeeinnahmen ausmachen.

Heute sind Tabakwaren im Lebensmittelgesetz geregelt. Die Vorschläge des Bundesrats für ein neues Tabakproduktegesetz gehen nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 12. September 2014.

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