1978 wurde in Grossbritannien das erste Kind geboren, das «in vitro» – also im Reagenzglas – gezeugt wurde. Seither stellt sich in der Fortpflanzungsmedizin die Frage: Wo sind die Grenzen? Der Bundesrat hat nun neue Rahmenbedingungen für den Umgang mit Embryonen vor der Einpflanzung festgelegt und die Botschaft dazu an das Parlament überwiesen.
Neu dürfen Embryonen auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden. Profitieren davon können aber nur Paare, bei denen wegen ihrer genetischen Veranlagung die Gefahr besteht, dass ihr Kind nicht gesund sein könnte. Man wolle damit verhindern, dass Eltern für solche solche Untersuchungen ins Ausland ausweichen müssten, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien. Ausserdem gelten strikte Kriterien für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik PID. Nur wenn das Risiko einer schweren Krankheit besteht, für die es keine Therapiemöglichkeit gibt, soll sie zugelassen werden.
Alle anderen Anwendungen bleiben verboten. Das heisst: Eltern die nicht vorbelastet sind, dürfen die Embryonen vor der Einpflanzung grundsätzlich nicht untersuchen lassen. Nicht erlaubt ist insbesondere auch, die Embryonen auf Trisomie 21 zu testen. Das darf erst in der Prädnataldiagnosik im Mutterleib geschehen.
Keine Design-Babys
Ganz verboten bleibt auch die Auswahl von Embryonen mit bestimmten Merkmalen. Eltern dürfen also weder eine bestimmtes Geschlecht wählen noch können sie sogenannte Retter-Babys zeugen. Es darf nicht abgeklärt werden, ob ein Embryo geeignet wäre, später für ein krankes Geschwister Organe oder Gewebe zu spenden. «Ein Embryo in vitro darf nicht zum Spielball beliebiger Interessen werden», heisst es dazu in der Botschaft.
Zulassen will der Bundesrat aber, dass Eltern, die auf die künstliche Befruchtung zurückgreifen, pro Behandlungszyklus neu acht Embryonen in vitro entwickeln lassen dürfen. Derzeit ist die Zahl auf drei beschränkt («Dreier-Regel»).
Damit will der Bundesrat ermöglichen, dass erblich vorbelastete Paare im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin die gleichen Chancen auf einen übertragbaren Embryo erhalten wie unbelastete Paare.
Embryonen dürfen aufbewahrt werden
Generell aufheben will der Bundesrat das Verbot, Embryonen im Labor aufzubewahren, um sie allenfalls später einzupflanzen. Dadurch werde auch die Zahl von Mehrlingsschwangerschaften gesenkt, die mit Risiken für Mutter und Kinder verbunden seien, schreibt der Bundesrat.
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die Präimplatationsdiagnostik viele Fragen aufwerfe, sagte Berset. Dass dazu eine breite Debatte stattfinden wird, ist voraussehbar. Ein Teil der Neuerungen erfordern nämlich eine Änderung der Bundesverfassung. Auch wenn das Parlament also zustimmt, wird das Volk das letzte Wort haben.