Das Regionalgericht in Biel hat geurteilt: nicht Gefängnisstrafe, sondern Behandlung für Peter Hans Kneubühl. Der Mann sei schuldunfähig. Aus diesem Grund machte das Gericht dem Rentner nicht den Prozess wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, sondern sprach eine sogenannte stationäre therapeutische Massnahme aus.
Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf ein psychiatrisches Gutachten. Dieses Gutachten attestiert Kneubühl einen Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn mit querulatorischer Komponente. Der Rentner habe sich im Krieg mit Behörden, Justiz und seiner Schwester befunden.
Der Gerichtspräsident habe Zweifel geäussert, ob die Therapie Wirkung zeigen werde. Das sagt SRF-Regionalkorrespondentin Priska Dellberg. «Kneubühl hat nicht das Gefühl, er sei krank. Er lebt in seiner eigenen Welt, in der er gegen einen Polizeistaat kämpft», berichtet Dellberg. Das Gericht sehe trotzdem eine Heilungschance, wenn man Kneubühl Zeit gebe.
Kneubühl zieht das Urteil weiter
Das Gericht spricht laut Dellberg von einem Rückfallrisiko. Kneubühl habe bereits wieder mit Rache gedroht.
Peter Hans Kneubühl will das Urteil an die nächsthöhere Instanz weiterziehen. Das sagte sein amtlicher Verteidiger Philipp Kunz vor den Medien in Biel. Er habe mit Kneubühl gesprochen. Dieser habe gefasst, aber bedrückt auf das Urteil reagiert, sagte Kunz. «Wir sind mit dem Urteil nicht glücklich.»
Der fast 70jährige Kneubühl und sein Verteidiger hatten etwas anderes verlangt: Der Rentner solle als schuldfähig taxiert und dementsprechend beurteilt werden.
Der Staatsanwalt hatte demgegenüber argumentiert, Kneubühl könne wegen seines Verfolgungswahns nicht als schuldfähig angesehen werden. Deshalb sei eine sogenannte stationäre Massnahme auszusprechen.
420 Einträge im Tagebuch
Kneubühl habe felsenfest damit gerechnet, dass die Polizei kommen werde, um ihn im Auftrag seiner vermeintlichen Gegner zu liquidieren, betonte auch Gerichtspräsident Markus Gross.
In seinen Tagebüchern habe er nicht einmal sondern rund 420 Mal notiert: «Die Schweine sind den ganzen Tag nicht gekommen, ich durfte einen Tag länger leben.» So schilderte der Gerichtspräsident den Gemütszustand, in dem sich Kneubühl befand.
Der Rentner sei gut auf die Polizeiaktion vorbereitet und bereit gewesen, sein Haus mit Waffengewalt zu verteidigen.
Laut dem Gericht hat Kneubühl eine Wahrnehmung, die mit der Realität nicht übereinstimmt. Die Spuren am Tatort widersprächen Kneubühls Schilderung des Tathergangs, sagt SRF-Korrespondentin Dellberg aus Biel.
Kneubühl hatte sich am 8. September 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsversteigerung seines Elternhauses gewehrt und dabei mehrfach auf die angerückten Polizisten geschossen. Einen von ihnen verletzte er schwer.