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Schweiz Tunesien erhält 40 Millionen Dollar zurück

Zum ersten Mal gibt die Schweiz im Zusammenhang mit dem arabischen Frühling blockierte Gelder frei. Die Bundesanwaltschaft hat grünes Licht gegeben, damit 40 Millionen Dollar nach Tunesien zurückfliessen können. Die Anwälte Ben Alis können den Entscheid noch anfechten.

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Bundesanwalt Lauber: Gute Rechtshilfe-Zusammenarbeit mit Tunesien
aus SRF 4 News aktuell vom 11.04.2014. Bild: Keystone
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Die Bundesanwaltschaft hat angeordnet, dass Vermögen im Wert von 40 Millionen US-Dollar an den tunesischen Staat zurückgegeben werden können. Dies bestätigt Bundesanwalt Michael Lauber gegenüber SRF. Die Zusammenarbeit mit den tunesischen Behörden bei der Rechtshilfe funktioniere gut. Deshalb könne man nun eine erste Tranche an das Land zurückzahlen, so Lauber.

Insgesamt 60 Millionen Franken blockiert

Nach dem Sturz des tunesischen Diktators Ben Ali hatte der Bundesrat Vermögenswerte aus Tunesien im Umfang von umgerechnet 60 Millionen Franken auf Schweizer Konti blockiert. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren, der tunesische Staat seinerseits gelangte mit einem Rechtshilfeersuchen an die Schweiz, um an die Gelder des Ben Ali-Clans heranzukommen.

Die Bundesanwaltschaft hofft nun, auch die restlichen Vermögenswerte bald freigeben zu können. «Es gibt noch andere Millionenbeträge, die in der Schweiz blockiert sind», bestätigt Lauber. Seine Behörde versuche auch dort, möglichst rasch vorwärts zu machen.

Anwälte können Entscheid

Diktator Ben Ali

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Zine el-Abidine Ben Ali regierte Tunesien seit 1987 während 24 Jahren autokratisch. Am 14. Januar 2011 floh er nach gewaltsamen öffentlichen Protesten nach Saudi-Arabien. Der Aufstand in Tunesien war der Auslöser für den «Arabischen Frühling».

anfechten

Ob die freigegebenen 40 Millionen US-Dollar vom tunesischen Staat rechtmässig verwendet werden, kann die Bundesanwaltschaft nicht überprüfen. «Was die tunesische Regierung mit diesem Geld macht, ist dann nicht mehr die Verantwortung von uns», sagt Lauber. Er gehe aber davon aus, dass die Situation in Tunesien heute politisch stabil sei.

Noch ist der Rückgabe-Entscheid der Bundesanwaltschaft aber nicht definitiv. Dagegen kann beim Bundesstrafgericht Rekurs eingereicht werden. Lauber hofft, dass sein Entscheid in diesem Fall vor Gericht Bestand haben wird.

Mubaraks Vermögen bleibt blockiert

Nach wie vor blockiert bleiben auch Vermögenswerte aus Ägypten im Wert von rund 700 Millionen Franken, die in der Schweiz gesperrt worden sind. Dort seien die Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit im Rechtshilfebereich viel grösser als mit Tunesien, begründet Bundesanwalt Lauber.

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