Die Bundesanwaltschaft hat angeordnet, dass Vermögen im Wert von 40 Millionen US-Dollar an den tunesischen Staat zurückgegeben werden können. Dies bestätigt Bundesanwalt Michael Lauber gegenüber SRF. Die Zusammenarbeit mit den tunesischen Behörden bei der Rechtshilfe funktioniere gut. Deshalb könne man nun eine erste Tranche an das Land zurückzahlen, so Lauber.
Insgesamt 60 Millionen Franken blockiert
Nach dem Sturz des tunesischen Diktators Ben Ali hatte der Bundesrat Vermögenswerte aus Tunesien im Umfang von umgerechnet 60 Millionen Franken auf Schweizer Konti blockiert. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren, der tunesische Staat seinerseits gelangte mit einem Rechtshilfeersuchen an die Schweiz, um an die Gelder des Ben Ali-Clans heranzukommen.
Weitere Vorschläge von Lauber
Die Bundesanwaltschaft hofft nun, auch die restlichen Vermögenswerte bald freigeben zu können. «Es gibt noch andere Millionenbeträge, die in der Schweiz blockiert sind», bestätigt Lauber. Seine Behörde versuche auch dort, möglichst rasch vorwärts zu machen.
Anwälte können Entscheid
anfechten
Ob die freigegebenen 40 Millionen US-Dollar vom tunesischen Staat rechtmässig verwendet werden, kann die Bundesanwaltschaft nicht überprüfen. «Was die tunesische Regierung mit diesem Geld macht, ist dann nicht mehr die Verantwortung von uns», sagt Lauber. Er gehe aber davon aus, dass die Situation in Tunesien heute politisch stabil sei.
Noch ist der Rückgabe-Entscheid der Bundesanwaltschaft aber nicht definitiv. Dagegen kann beim Bundesstrafgericht Rekurs eingereicht werden. Lauber hofft, dass sein Entscheid in diesem Fall vor Gericht Bestand haben wird.
Mubaraks Vermögen bleibt blockiert
Nach wie vor blockiert bleiben auch Vermögenswerte aus Ägypten im Wert von rund 700 Millionen Franken, die in der Schweiz gesperrt worden sind. Dort seien die Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit im Rechtshilfebereich viel grösser als mit Tunesien, begründet Bundesanwalt Lauber.