Die Schweiz hat Gelder des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch blockiert. Die Ukraine will diese Gelder jetzt zurück. Dafür muss sie beweisen, dass die Gelder in direktem Zusammenhang stehen mit den Straftaten des Janukowitsch-Regimes. Das schreibt die NZZ.
Um diesen Beweis zu erbringen, hat die Ukraine drei Rechtshilfegesuche beim Bundesamt für Justiz eingereicht. Sie seien im Verlauf des Sommers eingegangen und beträfen das Umfeld Janukowitschs, heisst es beim Bundesamt für Justiz. Nicht aber den früheren Präsidenten selber.
Rund 100 Millionen Franken eingefroren
Weitere Angaben zum Inhalt der Gesuche machte das Amt nicht. Es prüft nun, ob die Ersuchen den formellen Anforderungen genügen. Bei der Rechtshilfeleistung dürfte es gemäss NZZ um die Übermittelung von Bankunterlagen gehen, die der Durchführung von Strafverfahren in der Ukraine dienen.
Die Schweiz war eines der ersten Länder, die nach dem Sturz von Viktor Janukowitsch Ende Februar eine vorsorgliche Sperre für die Vermögen des Ex-Präsidenten und dessen Entourage verfügten.
Gestützt auf eine Verordnung des Bundesrats sowie aufgrund von Geldwäscherei-Strafverfahren der Bundesanwaltschaft und der Genfer Justiz sind seither rund 100 Millionen Franken eingefroren worden.