Zwei somalische Mädchen dürfen die Primarschule in Heerbrugg nicht besuchen – weil sie ein Kopftuch tragen. Das sorgt für Ärger. Der Schweizer Schulleiterverband, der Lehrerverband und auch der Präsident der Erziehungsdirektorenkonferenz der Deutschschweiz äussern Kritik.
«Eine Kopfbedeckung, zum Beispiel eine Kippa oder ein Kopftuch, stört den Unterricht nicht. Es gibt deshalb keinen Grund, diese zu verbieten». Der höchste Erziehungsdirektor der Deutschschweiz distanziert sich vom Vorgehen seines Amtskollegen im Kanton St. Gallen. Dieser hatte den Schulen im Kanton in einem Kreisschreiben empfohlen, Kopfbedeckungen aller Art im Unterricht zu verbieten.
Beat Zemp, Präsident des Schweizer Lehrerverbandes, kritisiert das Vorgehen der betreffenden Schule. Ein Schulausschluss sei kontraproduktiv für die Integration, sagt er gegenüber «10vor10». Und auch der Verband der Schulleiter ist empört über das Vorgehen im Kanton St. Gallen. Dieses Vorgehen sei in der Schweiz einzigartig.
Die Heerbrugger Schulleitung trifft sich am Montag zu einer Sitzung, an der sie das Vorgehen besprechen will. Schulratspräsident Walter Portmann fühlt sich in der Sache als Sündenbock. «Wir haben nur eine Empfehlung des Erziehungsrates umgesetzt.» Portmann will sich dafür einsetzen, dass somalischen Mädchen mehr Zeit erhalten, um sich an die hiesigen Gepflogenheiten zu gewöhnen. Und hofft, dass das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid fällen wird.