Diesen Sommer haben Wölfe in den Schweizer Alpen Dutzende Schafe gerissen und damit die Wut manch eines Schäfers auf sich gezogen. Die Regel des Bundes lautet: Erlaubt ist der Abschuss nur in jenen Gebieten, in denen der Wolf über 25 Schafe gerissen hat. Und schiessen darf man nur während 60 Tagen.
Der Urner Wolf hat 30 Schafe auf dem Gewissen, scheint aber seine Haut retten zu können. Von dem Tier fehlt jede Spur, und die Abschussfrist läuft nächste Woche ab. Der Urner Regierungsrat Beat Arnold bestätigt, man habe das Tier nicht mehr gesehen: «Keine Sichtung, keine Risse – gar nichts. Er ist spurlos verschwunden.»
Wildhüter: Immer einen Schritt zu spät
Auch im Wallis ist man auf der Suche nach einem Wolf, der zum Abschuss freigegeben wurde. Etwas Zeit bleibt den Urner Kantonsnachbarn zwar noch, doch auch den Wallisern läuft die Zeit davon. Das Problem: Ein Wolf kann täglich 70 bis 100 Kilometer zurücklegen – und damit die Jäger und deren Flinte locker hinter sich lassen.
Der Walliser Wildhüter Steve Nanchen erklärt: «Es ist wie ein Katz und Maus-Spiel. Wir kommen immer einen Schritt zu spät. Der Wolf geht von einer Alp zur nächsten und ist dann nicht mehr im bewilligten Abschussgebiet.»
Ab 25 toten Schafen gehts von vorne los
Läuft die Frist ab, wird sie nicht einfach so verlängert. Die «Taten» des Wolfes gelten als verjährt. Bei einem neuen Fall gibt es eine neue Beurteilung. Reinhard Schnidrig vom Bundesamt für Umwelt (Bafu): «Wir würden schauen, wie die Herdenschutzsituation mittlerweile ist, wo das Streifgebiet ist und wie viele Schafe am Boden sind. Es müssten wiederum 25 Schafe in einem Monat oder 35 Schafe in den nächsten vier Monaten sein». So will es die Wolfsverordnung.
Der Walliser Wildhüter Nanchen sieht darin ein Problem. «Man müsste rascher reagieren, sobald der Wolf erste Schafe reisst, dann hätten wir eine Chance. Sonst ist es wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen.» Vielleicht startet die Suche das nächste Mal rascher, denn die Kantone haben neu mehr Kompetenzen um den Abschuss zu bewilligen.