Die USA hatten im Herbst 2011 ein Amtshilfegesuch eingereicht, um an die Kundendaten mutmasslicher US-Steuerbetrüger zu kommen. Der Credit Suisse (CS) wurde vorgeworfen, ihre Mitarbeiter hätten Kunden aktiv dabei geholfen, Einkommen und Vermögen vor dem US-Fiskus zu verbergen.
Das Bundesverwaltungsgericht kam auf Beschwerde eines CS-Kunden vor rund einem Jahr zum Schluss, dass das amerikanische Amtshilfegesuch den Anforderungen nicht genüge. Die USA müssten ihr Begehren präziser umschreiben.
Druck aus USA gestiegen
In der Zwischenzeit ist der Druck aus den USA weiter gestiegen. Den Banken ist es zwar untersagt, Kundendaten zu liefern. Der Bundesrat genehmigte jedoch die Weitergabe von Daten zu den Geschäften und auch von Namen von Bankmitarbeitern.
Dank diesen Informationen konnten die USA das Amtshilfegesuch präziser ausformulieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nun akzeptiert. Die USA kommen so im Rahmen des bestehenden Rechts zu den gewünschten Bankdaten, aber nur mit aktiver Mithilfe des Bundesrates.
Ohne die Angaben der Schweizer Banken wären die Amtshilfegesuche aus den USA schwer möglich gewesen. Die schweizerischen Behörden seien zur Hilforganisation der ausländischen Behörden geworden, sagte Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz gegenüber Radio SRF.
So bröckelt das Bankgeheimnis weiter - mit Druck von aussen und Hilfe von innen.
zomm;brut