Der renommierte St.Galler Staatsrechtler Rainer Schweizer schüttelt den Kopf. Das revidierte Steuergesetz zur Lieferung von Bankdaten ins Ausland, das der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat, irritiert ihn nachhaltig.
Natürlich nehme der Druck aus dem Ausland zu, sagt er gegenüber SRF. Das sei aber kein Grund, um die Rechtssicherheit in der Schweiz aufs Spiel zu setzen und «verfassungsrechtlich problematische Vorschläge zu machen.»
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Betroffene werden nicht mehr informiert
Problematisch ist für Schweizer nicht nur, dass der Bundesrat dem Ausland auch Informationen auch dann liefern möchte, wenn ein Amtshilfegesuch auf gestohlenen Bankdaten beruht. Das müsse letztlich die Politik entscheiden, findet der Staatsrechtler. Problematisch ist für ihn vor allem, dass Personen, deren Bankdaten ins Ausland geliefert werden, künftig nicht mehr vorgängig informiert werden müssen. Das sei für die betroffenen Personen «sehr problematisch».
Er verweist auf den Fall der Datenlieferung der UBS. Dort hätten zahlreiche Betroffene, die sich vor Gericht gewehrt hatten, Recht bekommen. Doch diese Verteidigungsmöglichkeit fällt weg, wenn die Daten bereits geliefert werden, bevor der Betroffene davon erfährt. Eine Rekursmöglichkeit muss gemäss dem hiesigen Recht und auch gemäss Europäischer Menschnrechtskonvention aber zwingend bestehen, betont Schweizer.
OECD-Experten schaffen Recht
Gravierend ist für den Rechtsexperten auch, dass sich der Bundesrat im revidierten Steueramtshilfegesetz mehr Kompetenzen geben will: Änderungen der OECD-Standards bei Gruppenanfragen will die Landesregierung künftig selber umsetzen – ohne dass sich das Parlament dazu äussern kann. Das bedeute konkret, dass die Schweiz Recht übernehme, das von OECD-Experten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde. «Das ist verfassungsrechtlich nicht akzeptabel.»
(snep; schl)