März 2010. St. Gallen empfängt den FC Basel. Nicht mit dabei ist ein junger Fan aus Basel. Er schaffte es nur bis zum Stadion-Eingang. Dort wurde bei ihm ein Pyro entdeckt. Die Leuchtfackel fällt unter das Sprengstoffgesetz. Wer sie in ein Stadion schmuggeln will, gilt als Gewalttäter.
Reise nach München fiel ins Wasser
Für den FCB-Fan hatte der versuchte Schmuggel einschneidende Folgen. Tags darauf wurde er mit einem zweijährigen Stadionverbot belegt. Später kamen ein Rayonverbot sowie ein Strafverfahren hinzu. Und schliesslich ordnete das Bundesamt für Polizei (fedpol) gar eine viertägige Ausreisesperre für den Höhepunkt des Jahres an: das Champions League-Spiel FC Bayern München gegen FC Basel am 8. Dezember 2010.
Bemerkenswert an dieser Kette von Massnahmen: Ausgelöst wurden sie durch eine einzige Verfehlung. Ja, die Behörden verhängten sogar eine Ausreisesperre zu einem Zeitpunkt, als der mutmassliche Gewalttäter erstinstanzlich einen Freispruch erlangt hatte. Grund dafür: Die Basler Polizei meinte, der Mann zähle zum harten Kern der Gruppe «Inferno Basel». Er gelte sogar als Pyromane. Behauptungen, die der Beschuldigte bestreitet.
Schutz der öffentlichen Sicherheit
Immer neue Massnahmen bis hin zum Reiseverbot seien unverhältnismässig, meinte der Fan. Er zog vor Gericht und unterlag. Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Wer einen Pyro schmuggelt, beteiligt sich an einer Gewalttat. Dafür kann ein Rayonverbot verhängt werden. Und wenn ein Rayonverbot gilt und die Polizei jemanden als Hooligan bezeichnet, ist auch eine Ausreisesperre angemessen. Schliesslich gehe es um den Schutz der öffentlichen Sicherheit.