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Fall Andrei Borodin: Keine Schweizer Rechtshilfe für Russland
Aus HeuteMorgen vom 16.08.2017.
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Fall Borodin Schweiz verweigert Russland Rechtshilfe

Die Schweiz leistet Russland im Fall des Ex-Bankers Andrei Borodin keine Rechtshilfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die russische Justiz wirft Ex-Banker Andrei Borodin Veruntreuung und Betrug vor. Die Schweiz hat im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens Borodins Schweizer Konten gesperrt.
  • Nun haben die Schweizer Behörden das Geld wieder freigegeben.
  • Die Begründung für die Freigabe und die Verweigerung von Rechtshilfe: In Russland sei kein faires Verfahren gewährleistet.

Andrei Borodin war einmal ein gefeierter russischer Banker. So war er Chef der Bank Moskau. Doch dann wurde die Bank von einer Staatsbank übernommen. Milliardär Borodin flüchtete nach London, wo er politisches Asyl erhielt.

Im Asyl hat es Borodin komfortabel: Umgerechnet gegen 200 Millionen Franken teuer soll sein Londoner Anwesen sein. Weitere Teile seines Vermögens, nämlich über 300 Millionen Franken, lagern auf Schweizer Bankkonten.

Millionen freigegeben

Doch bis vor Kurzem ist Borodin nicht an das Geld herangekommen. Die russische Justiz wirft dem Ex-Banker Veruntreuung und Betrug vor und verlangt Rechtshilfe von der Schweiz. Diese hat deshalb Borodins Geld auf Schweizer Konten blockiert.

Inzwischen ist das Geld jedoch freigegeben worden, wie der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, gegenüber SRF bestätigt: «Die weit über 300 Millionen Franken auf etwa zwei Dutzend Bankkonten mussten im Lauf des Spätfrühlings freigegeben werden.»

Nicht auf russisches Gesuch eingetreten

Denn die Schweizer Behörden haben das russische Rechtshilfegesuch für unzulässig erklärt. Das kommt nur selten vor. Die Schweiz wird sonst eher für das Gegenteil kritisiert, nämlich dafür, dass sie Russland allzu willfährig Rechtshilfe leiste.

Nach Ansicht der Schweiz wäre in Russland kein faires Verfahren gewährleistet.
Autor: Folco Galli Sprecher Bundesamt für Justiz

In diesem Fall aber teilten die Schweizer den Russen schlicht mit, sie könnten nicht auf das Gesuch eintreten, sagt der Sprecher des Bundesamts für Justiz, Folco Galli. «Nach Ansicht der Schweiz wäre in Russland kein faires Verfahren gewährleistet.»

Klartext Richtung Moskau

Marty präzisiert, die Schweiz habe die Rechtshilfe verweigert, «weil die in der Europäischen Menschenrechtskonvention definierten Verfahrensgrundsätze nicht eingehalten werden». Das ist unüblicher Klartext der Schweizer Behörden an Moskau.

Andrei Borodin selbst dürfte sich bestätigt fühlen: Er sieht sich seit Beginn der Affäre als Opfer eines rein politisch motivierten Verfahrens. Für eine Stellungnahme war er nicht zu erreichen.

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