Nach dem Auftreten der Vogelgrippe in der Bodenseeregion ist das Virus nun auch am Genfersee nachgewiesen worden: Im Hafen von Lausanne sind eine Reiherente und eine Lachmöwe tot aufgefunden worden. Sie trugen das H5N8-Virus in sich.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erweitert nun die Kontrollgebiete. Angesichts der erhöhten Ansteckungsgefahr in Gebieten, in denen sich Wildwasservögel aufhielten, «müssen die kürzlich verfügten Schutzmassnahmen rund um die grösseren Seen verstärkt werden».
Stallpflicht für Hausgeflügel
Damit es nicht zu Kontakten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kommt, muss nun in einem Kontrollstreifen von einem Kilometer Breite Hausgeflügel in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen gehalten werden.
Das BLV wird Anfangs nächste Woche die entsprechende Verordnung anpassen. Je nach Entwicklung kann es die Massnahmen weiter verstärken. Ziel es ist, Ansteckungen von Hausgeflügel «unter allen Umständen zu verhindern».
Berühren verboten
Bis am Samstag wurde laut BLV in der Schweiz keine Ansteckung von Hausgeflügel registriert. Es fordert aber grosse Wachsamkeit und hält Geflügelhalter an, die Empfehlungen des BLV umzusetzen.
Weiter werden Personen, die auf tote Wildvögel stossen, gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei zu wenden.
Fakten zur Vogelgrippe
- Für eine Übertragbarkeit des Vogelgrippe-Virus H5N8 vom Tier auf den Menschen gibt es keine Hinweise.
- Das neu aufgetretene H5N8-Virus haben wohl Zugvögel in die Schweiz gebracht. Zunächst war der aktuelle Erreger in Indien, in Polen und schliesslich in Deutschland nachgewiesen worden.
- Zuletzt trat die Vogelgrippe als H5N1-Erreger auf. Seit 2003 erkrankten weltweit rund 850 Menschen.
- Die wichtigste Vorschrift als Schutzmassnahme: Geflügelhalter müssen die Stallpflicht einhalten.