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Schweiz vom EGMR verurteilt Erneute Rüge aus Strassburg wegen der Armenienfrage

  • Die Schweiz ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden.
  • Sie habe die Meinungsäusserungsfreiheit von drei Männern missachtet.
  • Die drei waren vom Bundesgericht in Lausanne wegen Leugnung eines Völkermordes verurteilt worden.

Einer der drei türkisch-stämmigen Männer hatte sich 2007 bei einem Anlass in Winterthur zur Deportation von Armeniern in der Türkei geäussert. Die beiden anderen Männer hatten den Anlass organisiert. Alle drei wurden 2010 vom Bundesgericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt – konkret: wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern.

Die Verurteilung sei nicht korrekt gewesen, urteilt nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Genau gleich hatte das Gericht in Strassburg vor zwei Jahren in einem ähnlichen Fall geurteilt. Damals ging es um Äusserungen des türkischen Nationalisten Dogu Perincek in der Schweiz. Auch dessen Meinungsäusserungsfreiheit habe das Bundesgericht mit einem Schuldspruch verletzt.

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