Der Mann und seine Freundin, beides ausgebildete Polizeibeamte, hatten 2011 in einem VW-Bus eine Reise nach Indien unternommen. Auf dem Rückweg fuhren sie durch den Norden Pakistans und wurden dort von Talibankämpfern entführt. Es folgte eine acht Monate dauernde Geiselhaft, der sie nach einer spektakulären Flucht entkommen konnten.
Reise nach Pakistan als Risiko
Der Mann litt nach seiner Rückkehr in die Schweiz an einer sogenannten posttraumatischen Störung und erkrankte. Eine posttraumatische Störung haben viele Menschen, die beispielsweise Gewaltakte, Kriegserlebnisse oder Naturkatastrophen erlebt haben.
Die Unfallversicherung des Mannes verweigerte ihm allerdings einen Anspruch auf Geldleistungen nach dem Unfallversicherungsgesetz. Er habe kein Recht auf Taggeld, Invalidenrente, oder etwa Hilflosenentschädigung. Die Reise durch Gebiete im Norden Pakistans auf eigene Faust sei als grosses Risiko einzustufen. Sogar das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA habe von Reisen in dieses Gebiet gewarnt.
Der Mann wollte das Urteil der Versicherung nicht akzeptieren und zog es durch alle Instanzen weiter bis vor das Bundesgericht. Dieses lehnt die Beschwerde nun aber ab und gibt der Versicherung Recht. Das Paar sei mit der Reise und trotz EDA-Warnung ein absolutes Wagnis eingegangen und habe die Gefahren bewusst in Kauf genommen.
10'000 Franken als Entschädigung für den Bund
Die Entführung der beiden Schweizer durch die Taliban hat in der Schweiz monatelang für Schlagzeilen gesorgt. Auch nach der geglückten Flucht zurück in die Schweiz hatte das Paar zu reden gegeben. Die Beiden schrieben ein Buch über ihre Erlebnisse und hielten Vorträge.
Der Bund stellte ihnen je 10'000 Franken in Rechnung. Damit sollten sie sich an den Kosten beteiligen, die dem Staat entstanden waren, bei den Versuchen, die beiden frei zu bekommen.