«Harry Potter und die Kammer des Schreckens». In Genf ist dieser Harry-Potter-Film ab 12 Jahren freigegeben, im Kanton Zürich bereits ab 6. Dass dieser Kantönligeist jetzt durch die «Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film» abgelöst wird, überzeugt Hans-Jürg Käser, den Präsidenten der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Die Einheitlichkeit sei ein wichtiger Schritt in die Zukunft.
Die Kommission ist breit abgestützt - mit Erziehungsfachleuten, Juristen und Vertetern der Filmbranche. Präsident ist Marc Flückiger vom Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Das Gremium wolle den Eltern als primär Verantwortlichen eine klare Orientierung gibt, welcher Film für welches Alter geeignet sei. Die nationale Lösung bringe einen grossen Vorteil.
Deutschland als Vorbild?
Die Fachleute der neuen Kommission werden aber nicht jeden Tag im dunklen Kinosaal sitzen und sich alle neuen Filme anschauen. Denn bei den meisten Filmen wird die Schweiz das Zulassungsalter in Deutschland übernehmen. Man könne davon ausgehen, dass sich dort Fachleute bereits intensiv mit der Thematik befasst haben. Dies sei eine verhältnismässige Lösung, stellte KKJPD-Präsident Käser fest.
Gerade dagegen gibt es aber auch kritische Stimmen: In der Westschweiz fürchtet man eine Bevormundung. Tendenziell toleriert die Romandie erotische Szenen eher als die Deutschschweiz, legt aber einen strengeren Massstab bei Gewalt an. Das neue System erlaubt es nicht mehr, solche kulturellen Unterschiede zu berücksichtigen.
Und Kritik kommt auch noch aus einem anderen Grund: Bisher gilt in der Schweiz für Filme das Grundalter von 16 Jahren. Wenn ein Film also nicht speziell eingestuft ist, ist er ab 16 freigegeben. Deutschland hingegen kennt das Grundalter 18 - und das soll künftig auch für die Schweiz gelten. Dagegen haben im Kanton Zürich drei Filmverleiher Beschwerde eingereicht.
Die Kantone sind dennoch überzeugt, eine gute Lösung gefunden haben. Kommissionspräsident Flückiger, sagt, man stütze auf klare Prinzipien ab. Kriterien seien etwa Gewalt, Sexualität und Sexismus, die je nach Alter sehr unterschiedlich gewichtet werden müssten.
Im Internet ist alles anders
Fragen muss man sich aber, ob das neue einheitliche Zulassungsalter für Kinofilme im Internet-Zeitalter wirklich etwas bringt. Heute kann man Filme ja auch im Internet schauen.
Flückiger verweist diesbezüglich auf die Verantwortung der Eltern. Er glaubt an den Sinn der neuen Regelung, räumt aber ein: «Eine totale Kontrolle wird nie möglich sein, da darf man sich keine Illusionen machen.» (brut)