Die Menge der ergaunerten Daten ist riesig, die Zahl der Delikte unübersehbar: Heute befasst sich erstmals ein Schweizer Gericht mit einem Fall von Phishing. Die drei Beschuldigten sind keine 30 Jahre alt. Einer von ihnen ist vor zehn Jahren schon einmal verurteilt worden, weil er einen Computerwurm programmiert hatte, der die Systeme zahlreicher Grossfirmen in die Knie zwang. Heute stehen er und seine zwei Komplizen vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Die Beschuldigten haben während sechs Jahren Besitzer von Kreditkarten mehrheitlich mit Massenmails und unter Vorspiegelung eines seriösen Absenders um Zugangsdaten gebeten. Gutgläubig gaben die Opfer auf einer gefälschten Webseite ihre geheimen Daten ein. In über 333‘000 Fällen haben die Täter damit im Internet eingekauft und Geld überwiesen.
Angeklagte sind geständig
Verwendet wurden dabei auch 3600 Schweizer Kreditkarten. Um diese geht es am Bundesstrafgericht in Bellinzona heute. Der Deliktbetrag erreicht 3,5 Millionen Franken. Gemäss Anklageschrift ist die Tätergruppe immer noch aktiv. Sie rekrutiert sich aus einem Kollegenkreis marokkanischen Ursprungs.
Drei Jahre Haft
Die Anklage lautet auf Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Es ist ein abgekürztes Verfahren, das am Bundesstrafgericht stattfindet. Das heisst, dass die Täter gestanden haben und eine Haftstrafe von drei Jahren akzeptieren.