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Schweiz Weniger lebensverlängernde Massnahmen bei geistig Behinderten

Die Menschen in der Schweiz leben im Schnitt immer länger. Das gilt auch für geistig Behinderte. Lag deren Lebenserwartung um 1930 noch bei 20 Jahren, so beträgt sie heute 70 Jahre. Das stellt die Heime vor neue Herausforderungen: Wie begleiten sie geistig Behinderte am Lebensende?

Wenn Menschen mit einer geistigen Behinderung in Heimen im Sterben liegen, dann nimmt bei ihnen deutlich seltener lebenserhaltende Massnahmen vor als bei anderen Behinderten. 237 Todesfälle in Schweizer Heimen hat Monika Wicki von der Hochschule für Heilpädagogik Zürich im Rahmen eines Nationalfondsprojekts untersucht. «Wir haben festgestellt, dass bei Menschen mit geistiger Behinderung sehr oft auf künstliche Ernährung und Beatmung verzichtet wurde, häufiger als bei Personen mit anderer Behinderung», sagt sie.

In mehr als einem Drittel der untersuchten Todesfälle wurden Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht künstlich ernährt oder beatmet. Zum Vergleich: Bei andereren Menschen (etwa bei körperlich Behinderten), wurde bloss in weniger als einem Sechstel auf lebenserhaltende Massnahmen verzichtet. «Dies hat uns dann ein wenig Sorgen gemacht. Es stellt sich die Frage, was ist der Grund? Sind das medizinische Gründe?» sagt Wicki.

Wer entscheidet für die geistig Behinderten?

Fest steht gemäss der Studie nur: Menschen mit einer geistigen Behinderung können kaum mitreden am Lebensende; statt ihnen entscheiden Ärzte oder Angehörige. Bei Curaviva, dem Dachverband der Schweizer Heime, vermutet Christina Affentranger Weber denn auch. «Man will von der Seite der Angehörigen diesen Menschen auch Leiden ersparen.»

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