Am 9. Februar hat das Stimmvolk der Bahnfinanzierungs-Vorlage Fabi zugestimmt. Im Wissen darum, dass damit der Pendlerabzug bei der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken beschränkt werden soll – was 200 Millionen Franken in die Bundeskasse spült.
Für den Steuerzahler heisst das konkret: Bei den Berufsauslagen in der Steuererklärung werden die Fahrkosten gedeckelt. Bisher gab es keine Grenze nach oben. Wegkosten mit dem Auto oder der Bahn müssen ab 2016 auf einen Maximalbetrag von 3000 Franken reduziert werden (siehe Video links).
Kantone ziehen nach
Jetzt wittern auch viele Kantone eine neue Einnahmequelle. Die Regelung auf Bundesebene stellt es nämlich den Kantonen frei, den Pendlerabzug in ihrer Einkommensteuer ebenfalls zu begrenzen. Die Kantone Bern, Aargau, Luzern, St.Gallen Solothurn und zuletzt Zürich haben bereits erste Schritte eingeleitet.
Der erwartete Widerstand lässt nicht auf sich warten. «Es trifft die Falschen», sagt Alfred Heer vom Bund der Steuerzahler. «Das ist eine Steuererhöhung für den Mittelstand. Es ist nicht in Ordnung, dass diese jetzt massiv mehr zur Kasse gebeten werden.» Heer will in allen Kantonen, die eine Reduzierung der Pendlerabzüge vorsehen, Referenden ergreifen und Volksabstimmungen erzwingen.
Finanzdirektoren für Abzüge
Die Finanzdirektoren hingegen befürworten eine Prüfung der Pendlerabzüge. Durch den Ausbau der Eisenbahn werden die Kantonskassen belastet – die Finanzlage ist vielerorts schon arg angespannt. «Die Kantone sind über Fabi verpflichtet, einen Teil der Infrastruktur mitzufinanzieren», sagt Peter Hegglin, Präsident von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren. «Deshalb ist es folgerichtig, dass sich die Kantone überlegen, die Pendlerabzüge zu beschränken.»
Aug Bundesebene tritt die Regelung 2016 in Kraft. In den meisten Kantonen wird der Pendlerabzug geprüft – bis zur konkreten Planung ist es aber noch ein weiter Weg.