Die Zürcher Polizei hat in letzter Zeit gleich zwei Mini-Drohen vom Himmel geholt und damit für Gesprächsstoff gesorgt: Letzte Woche leitete sie eine Verfahren ein, weil ein solches Fluggerät mit eingebauter Kamera über ein grosses Public Viewing in der Innenstadt flog, als die Schweiz Honduras schlug. Am 1. Juni holte die Polizei eine private Drohne vom Himmel, die über dem Letzigrund-Stadion kreiste, als dort die Rolling-Stones rockten.
In beiden Fällen argumentierten die Zürcher Behörden nicht etwa mit dem Datenschutz, sondern mit der Sicherheit. Sie beriefen sich dabei auf eine 30 Jahre alte Bestimmung für Modellflugzeuge, wonach man solche Geräte in Zürich nur über unbewohntem Gebiet fliegen lassen darf.
Mini-Drohnen bald bewilligungspflichtig
Dass Drohnen gefährlich werden können, weiss man auch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, wie Sprecherin Martine Reymond bestätigt. «Wenn so eine Drohne auf den Boden fallen würde, könnte das Schaden bringen.» Das Bundesamt hatte schon vor einigen Jahren Vorschriften für private Drohnen erlassen. Aber darin ist die Gefahr, dass die Fluggeräte auf Menschenmengen fallen könnten, nicht berücksichtigt.
Die Lücke soll jetzt geschlossen werden: Wer seine Drohne über Volksfeste, Open-Airs oder andere Menschenansammlungen steuern will, braucht bald eine Bewilligung: «Der Sinn einer solchen Bewilligung ist, zu garantieren, dass nur Drohnen über Menschensammlungen fliegen, die die entsprechenden Sicherheitsstandards aufweisen.» Das Departement von Bundesrätin Leuthard will die schärferen Bestimmungen rasch in Kraft setzen: Pünktlich auf die 1.-August-Feiern.
(aebn;heis)