Dem verhafteten Schweizer Bürger wird vorgeworfen, in Syrien für den IS im Einsatz gewesen zu sein. Die Äusserungen des Winterthurers, dass er in Syrien nur Hilfsgüter verteilt habe, bezeichnet das Bundesstrafgericht als Schutzbehauptung.
Es lehnte seine Beschwerde gegen die weitere Untersuchungshaft ab und hält fest, dass nach wie vor ein dringender Tatverdacht besteht. Offenbar ist der Mann eine zentrale Figur in der Winterthurer Dschihadisten-Szene.
Belastungszeuge aufgetaucht
Aus dem Beschluss des Gerichts geht hervor, dass die Bundesanwaltschaft einen belastenden Zeugen aufgetrieben hat. Sie erhielt im August mit Hilfe eines Rechtshilfegesuchs das Einvernahmeprotokoll mit dem diesem. Der inhaftierte Winterthurer wurde noch nicht mit dessen Aussagen konfrontiert, wie aus dem Beschluss des Bundesstrafgerichts weiter hervorgeht.
Bundesanwaltschaft will eigenes Verhör
Die Bundesanwaltschaft will den Zeugen noch selbst befragen. Sie hat deshalb beantragt, dass die entsprechenden Akten dem Beschuldigten vorerst nicht bekannt gegeben werden, damit die Identität der Person geheim bleibt.
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat dieses Anliegen gutgeheissen und die Verlängerung der Untersuchungshaft gutgeheissen.
Geheime Botschaften zu schicken versucht
Zwar seien seit Ende Juni keine weiteren Verdachtsmomente gegen den verhafteten Winterthurer hinzu gekommen. Wegen Verdunkelungsgefahr bestehe aber weiterhin ein hinreichender Haftgrund.
Aus dem Beschluss der Beschwerdekammer geht ferner hervor, dass der Mann versuchte, mit der Hilfe anderer Häftlinge Botschaften aus der Untersuchungshaft hinauszubringen und zu empfangen.
Grosse Verdunkelungsgefahr
Das Gericht geht deshalb davon aus, dass der Beschuldigte ein grosses Interesse daran habe, weitere mutmassliche Personen zu warnen oder zu seinen Gunsten zu beeinflussen.