Der Nationalrat stützt sich bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative weitgehend auf den Text der Durchsetzungsinitiative. Die Ständeratskommission ist damit nicht einverstanden.
Sie wolle einen Weg suchen, die Initiative so umzusetzen, dass andere Verfassungsgrundsätze wie die Verhältnismässigkeit gewahrt würden, sagte Kommissionspräsidentin Verena Diener (GLP/ZH).
Bei der Durchsetzungsinitiative ist die Ständeratskommission dem Nationalrat und dem Bundesrat gefolgt, die sie für teilweise ungültig erklären möchten, und zwar betreffend die Bestimmung über das zwingende Völkerrecht. Die SPK des Ständerates sprach sich mit 7 zu 6 Stimmen für dieses Vorgehen aus. Die Minderheit hätte die Initiative ganz für ungültig erklären wollen.
«Spielregel durchbrochen»
Bei Durchsetzungsinitiativen handle sich um ein neues demokratiepolitisches Phänomen, stellte Diener fest. Damit werde die Spielregel durchbrochen, dass der Bundesrat und das Parlament eine angenommene Initiative auf Gesetzesebene umsetzten.
Die Kommissionspräsidentin sprach von einer «Druckinitiative», die im Nationalrat Wirkung entfaltet habe. Sie wies darauf hin, dass mit einer solchen Umsetzung wesentlich mehr Personen ausgeschafft würden.