Die Kommision für Umwelt, Raumplanung und Energie spricht sich für eine Änderung des Jagdgesetzes aus, damit der Wolf gejagt werden kann. Diese Massnahme geht deutlich weiter als die Bestandsregulierung, welche das Parlament noch im vergangenen Jahr beschlossen hatte. In der «Rundschau» hat sich der oberste Wildhüter der Schweiz erstmals öffentlich dazu geäussert.
«Widerspricht allen Zielsetzungen»
Der Vorschlag der Kommission sei «ziemlich extrem», so Sektionschef Reinhard Schnidrig. Die Konsequenz wäre, den Wolf ohne Schonzeit jagdbar machen. Das kenne man nur bei den nicht einheimischen Tieren.
Diese Ausrottungsstrategie «widerspreche allen naturschutzpolischen Zielsetzungen und den internationalen Konventionen». Der Bund könnte sich auch nicht mehr an den Schäden in den Kantonen beteiligen.
Bund setzt auf Regulierung
Das BAFU setzt auf eine Regulierungsstrategie und hat dem Gesuch der Kantone St. Gallen und Graubünden um Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen aus dem Calandarudel zugestimmt.
Begründet wurde dies damit, dass die Tiere immer mehr die Scheu verlieren und in Siedlungen auftauchen. Damit wachse das Potenzial zur Gefährdung von Menschen. Mit dem Abschuss zweier Jungwölfe wollen die Kantone eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.