Seit ein paar Jahren ziehen wieder vermehrt Wölfe durch die Schweiz. Dabei kommen die Wölfe den Bauern immer wieder in die Quere, wenn diese ihre Nutztiere reissen.
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat nun sein überarbeitetes Luchs- und Wolfskonzept vorgestellt. Dieses sieht einen erleichterten Abschuss der Tiere vor. Neu soll zudem auch der Abschuss von Rudeln möglich sein, um die Population zu regulieren, wenn diese grosse Schäden anrichten.
Fortpflanzung muss gesichert sein
Der Abschuss von Rudeltieren soll aber nur dann erlaubt sein, wenn die Fortpflanzung der Tiere gesichert ist und diese überwacht werden kann, teilt das Bafu mit. Zudem muss in der betroffenen Region eine Herdenschutzmassnahme umgesetzt worden sein.
Künftig dürfen Rudel verkleinert werden, wenn dieses in vier Monaten mehr als 15 Nutztiere reisst oder wenn die Wildbestände, zum Beispiel Hirsche, im Gebiet des Rudels markant abnehmen.
Bei Luchsbeständen wäre ein Eingriff dann erlaubt, wenn sie in vier Monaten mehr als 35 Nutztiere, in zwei Monaten mehr als 25 Nutztiere reissen oder die Bestände an Rehen und Gämsen «markant» abnehmen.
Abschuss soll erleichtert werden
Bereits heute können Wölfe zum Abschuss freigegeben werden, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe oder innerhalb von einem Monat mindestens 25 Schafe reisst. Zusätzlich könne aber auch die Zusammengezählten Risse eines Rudels einen Abschuss rechtfertigen.
Ist ein Wolf Teil eines Rudels, kann er erleichtert zum Abschuss freigegeben werden. Dafür muss er bei drei Angriffen mindestens zehn Schafe gerissen haben.
Wie bisher entscheidet der Kanton die Abschussbewilligung, nachdem die interkantonale Kommission eine Empfehlung abgegeben hat. Die Konsultation zu dem neuen Konzept dauert noch bis zum September 2014.