Es geht um die Anerkennung einer medizinischen Fachrichtung und um die Umsetzung eines Volksentscheids von vor sieben Jahren: Die Grundversicherung der Krankenkassen soll die Kosten für Homöopathie, anthroposophische Medizin, Plfanzentherapie und traditionelle chinesische Medizin definitiv bezahlen. Sie tut dies zwar bereits heute, die Regelung ist aber nur provisorisch.
Die Komplementärmedizin hat einen hohen Stellenwert
Für Hansueli Albonico, Präsident der Schweizer Komplementärmedizinerinnen und -mediziner, ist es richtig, dass Komplementär- und Schulmedizin nun definitiv gleich behandelt werden sollen: «Es gibt Felder, beispielsweise Kinder, ältere Menschen, chronisch Krankheiten, aber auch Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen, wo die ärztliche Komplementärmedizin heute bereits einen hohen Stellenwert hat. Spätestens dann, wenn wir von Prävention sprechen.»
Auch die Patientenorganisationen wollen, dass die Komplementärmedizin definitiv über die Grundversicherung abgrechnet wird. Nicht so der Krankenkassenverband Santésuisse. Er warnt vor hohen Kosten.
Fehlender Nachweis der wissenschaftlichen Wirksamkeit
Vor allem aber ist für den Krankenkassenverband nach wie vor nicht bewiesen, dass die alternativen Verfahren nachweislich wirken. Christophe Kaempf, Mediensprecher von Santésuisse: «Das Problem ist, dass heute alle Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden müssen, nach wissenschaftlichen Methoden beweisen müssen, dass sie wirksam sind. Und das ist bei der Komplementärmedizin nicht der Fall.»
Umsetzung eines Volkentscheids
Auch der Bundesrat ist sich bewusst, dass noch nicht alle Fragen geklärt sind. Mit seinem Vorschlag setzt er aber den Volksentscheid für die Komplementärmedizin um. Und so dürfte auch der Widerstand von Santésuisse kaum Erfolg haben.