Mit der Umsetzung der SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» befasst sich eine Arbeitsgruppe. Das Ziel: Wählerwille, Völkerrecht und Bilaterale Verträge gleichzeitig respektieren. Kreative Lösungen sind gefragt.
Für die EU ist die Personenfreizügigkeit zentral und nicht verhandelbar. Sie muss auch gar nicht verhandelt werden, sagt Astrid Epiney. Die Europarechtlerin der Universität Freiburg sieht Spielraum bei der Auslegung der Verfassungsbestimmung der Initiative.
Denn diese weise einige Widersprüche auf. Einerseits sei von Kontingenten die Rede, andererseits vom gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz. Hinzu käme die Beachtung des Völkerrechts. Und schliesslich könne man die neue Bestimmung wohl nicht so auslegen, dass das Freizügigkeitsabkommen zu kündigen wäre, wenn Neuverhandlungen mit der EU scheitern.
Eine nationale Politik zur Beschränkung der Zuwanderung ist nicht verboten.
«Wenn man das alles zusammennimmt, ist es gut vertretbar, das man anstelle von starren Kontingenten ein Ziel festlegt, dass die Nettozuwanderung in einer gewissen Höhe begrenzt.» Statt fixen Jahreskontingenten sieht Epiney die Lösung in einem längerfristigen Richtziel. Sogar in den Abstimmungsunterlagen und auf der Homepage der Initianten sei von «flexiblen Kontingenten» die Rede gewesen sei.
Zur Erreichung des Ziels könnte ein Massnahmebündel erarbeitet werden, beispielsweise für die Standortpolitik und die Steuern. Weitere Massnahmen könnten helfen, das Reservoir an gut Qualifizierten besser auszunützen.
«Personen, die ein Recht auf Freizügigkeit haben, müssen diese Rechte auch ausüben dürfen», hält die Europarechtlerin fest. Doch es gebe keine Verpflichtung, dass die Schweiz oder auch EU-Mitgliedstaaten keine Politik verfolgen dürften, die insgesamt auf eine Beschränkung der Einwanderung abziele.