Bundesgericht:
Das Bundesgericht hat in letzter Instanz entschieden: Die Voraussetzungen für eine Neubeurteilung des Abstimmungsverfahrens zur Masseneinwanderungs-Intitiative (MEI) der SVP sind nicht gegeben.
Die Beschwerdeführer hatten moniert, die Stimmberechtigten seien durch die SVP-Plakate «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» unzulässig beeinflusst worden. Dieser Einwand hätte laut den Richtern früher erhoben werden müssen. Keine Rolle spielt dabei, dass das Regionalgericht Bern-Mittelland Ende April den SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär im Zusammenhang mit dem besagten Inserat erstinstanzlich der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen hat.
Keine Beschwerde beim Zürcher Regierungsrat
Das Plakat war den beiden Beschwerdeführern aus Zürich lange vor der Abstimmung vom 9. Februar bekannt gewesen. Sie hätten gemäss Bundesgericht deshalb ohne weiteres fristgerecht beim Regierungsrat des Kantons Zürich eine Abstimmungsbeschwerde erheben können.
Bei der Anklageerhebung und Verurteilung im Zusammenhang mit dem Plakat handle es sich hingegen um Ereignisse, die sich erst später zugetragen hätten. Sie seien deshalb nicht zu berücksichtigen.
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen strafbare rassistische Äusserungen als unzulässige Einwirkung im Rahmen der Wahl- und Abstimmungsfreiheit erachtet werden müssen, liess das Bundesgericht offen.