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Schweiz Zwangsehen sind ab heute ungültig

Ab heute gilt in der Schweiz das neue Gesetz gegen Zwangsheiraten. Wer seine Kinder gegen deren Willen verheiratet, wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Für die betroffenen jungen Erwachsenen bleiben aber Probleme.

Nicht alle können sich auf die Sommerferien freuen. Denn die Sommerferien sind auch die Zeit der Zwangsheiraten. Betroffen sind vor allem junge Männer und Frauen mit Wurzeln in Sri Lanka, der Türkei oder im Balkan.

Eine Massenverheiratungszeremonie in Westindien.
Legende: Massenverlobung in Westindien: 21 Paare – grösstenteils Kinder – werden unter Zwang verlobt. Reuters

Das neue Gesetz gegen Zwangsheiraten soll nun einiges ändern. Ab sofort sind Zwangsehen und Ehen unter Minderjährigen in der Schweiz grundsätzlich ungültig. Ausländerinnen, die gegen ihren Willen in die Schweiz verheiratet wurden, sind nun besser geschützt. Das sei ein grosser Schritt, sagt Anu Sivaganesan gegenüber der Sendung «HeuteMorgen» von SRF. Sivaganesan leitet die Beratungsstelle zwangsheirat.ch. Die wichtigste Neuerung ist ihrer Meinung nach, dass eine zwangsverheiratete Person nicht mehr mindestens drei Jahre in ihrer Ehe bleiben muss, um ihr Bleiberecht in der Schweiz zu behalten.

Das neue Gesetz, das ab heute gilt, könne jedoch nicht verhindern, dass junge Männer oder Frauen, die sich nicht nach dem Willen ihrer Eltern verhalten, sozusagen in die alte Heimat strafversetzt und dort zwangsverheiratet würden. Auch wenn sie in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind, können sie oft nicht mehr zurückkehren.

Audio
Neues Gesetz gegen Zwangsehen in Kraft
aus HeuteMorgen vom 01.07.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 7 Sekunden.

Einerseits sei es schwer, dem Familienclan zu entkommen, sagt Sivaganesan. Andererseits verlieren die jungen Menschen mit B- oder C-Ausweis nach sechs Monaten ihre Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz. Deutschland habe dieses Problem während der Umsetzung des Gesetzespakets erkannt und das Rückkehrrecht auf bis zu zehn Jahre verlängert, erklärt Sivaganesan.

Michael Glauser vom Bundesamt für Migration, bestätigt den Sachverhalt. Er hält aber fest, dass man in solchen Fällen grosszügig sei: «Das Gesetz sieht deshalb vor, dass diese Person in ihrem ehemaligen Kanton ein Härtefallgesuch einreichen kann, damit diese Bewilligung wiederaufleben und die Person zurückkehren kann.»

Wie aber lässt sich vor Gericht zweifelsfrei nachweisen, dass man gegen seinen Willen verheiratet worden ist? Viele Jugendliche werden sich hüten, gegen ihre Eltern auszusagen und diese so ins Gefängnis zu bringen. Wie gut das neue Gesetz wirklich ist, wird sich also erst mit der Umsetzung zeigen.

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