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Schweiz Zweitwohnungsinitiative: Ausnahmen für Berggebiete

Sonderregelung bei der Zweitwohnungsinitiative: Die Berggebiete sollen geschont werden. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat eine Initiative des Kantons Tessin gutgeheissen.

Zweitwohnungsinitiative

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Die Zweitwohnungsinitiative von Franz Weber ist im März 2012 vom Volk angenommen worden. Für Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent gilt seit Anfang 2013 ein Verbot für die Bewilligung neuer Zweitwohnungen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates will eine Standesinitiative des Tessiner Parlaments unterstützen: Gebiete mit Tourismus sollen unterstützt werden. Rustici sollen nicht von der Zweitwohnungsinitiative erfasst werden. Auch der Begriff Zweitwohnung soll sehr eng ausgelegt werden. Die Verordnung, die der Bundesrat letzten Sommer verabschiedet hat, nimmt die Rustici bereits aus.

Die Kommission empfiehlt daher dem Nationalrat, dem Vorstoss aus dem Tessin Folge zu leisten. Der Ständerat wies das Begehren ab, weil die Forderungen bereits bei der vorläufigen Umsetzung berücksichtigt wurden.

Die Kommission will mit der Annahme aber laut Communiqué ein Zeichen setzen, damit die Bedürfnisse der Berggebiete speziell berücksichtigt werden.

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