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Schweizer Asylsystem Status «vorläufig aufgenommen» wird nicht abgeschafft

  • Der Status der «vorläufigen Aufnahme» im Schweizer Asylsystem wird nicht abgeschafft.
  • Der Ständerat hat einen entsprechenden Vorstoss aus dem Nationalrat abgelehnt.
  • Der Ständerat möchte jedoch vorläufig aufgenommene Personen besser in den Arbeitsmarkt integrieren.

Der Nationalrat hätte einen neuen Status schaffen wollen für Personen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Der Bundesrat befürwortete dies wie auch der Städte- und der Gemeindeverband.

Was «vorläufig aufgenommen» bedeutet

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Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die nicht als Flüchtlinge mit einem B-Ausweis anerkannt sind - aber trotzdem nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, weil eine Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn im Herkunftsstaat Krieg herrscht. Oft bleiben vorläufig aufgenommene Personen auf Dauer in der Schweiz und beziehen Sozialhilfe.

Der Ständerat dagegen möchte lediglich Hürden für die Integration vorläufig Aufgenommener in den Arbeitsmarkt beseitigen. Das soll über punktuelle Anpassungen des heutigen Rechts geschehen. Die kleine Kammer stimmte einer entsprechenden Motion ihrer Kommission mit 36 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Änderung der Bezeichnung soll geprüft werden

Prüfen soll der Bundesrat insbesondere eine Änderung des Begriffs «vorläufige Aufnahme» sowie Erleichterungen beim Kantonswechsel zwecks Erwerbstätigkeit. Über diese Motion muss nun noch der Nationalrat entscheiden.

Da vorläufig aufgenommene Personen oft auf Dauer in der Schweiz bleiben und Sozialhilfe beziehen, hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, Änderungen zu prüfen. Der Bundesrat schlug vor, die vorläufige Aufnahme durch einen neuen Status zu ersetzen, den Status der Schutzgewährung. Dieser wäre ein eigenes Aufenthaltsrecht gewesen und für Personen geschaffen worden, die voraussichtlich länger Schutz benötigen.

SVP kritisiert Vollzug

Im Ständerat fand sich dafür keine Mehrheit. Die Probleme würden so nicht gelöst, sagte Philipp Müller (FDP/AG). Das Ziel müsse sein, dass die vorläufig Aufgenommenen ins Herkunftsland zurückkehrten. Richtig sei aber, die Bürokratie abzubauen, damit vorläufig Aufgenommene einfacher eine Arbeit aufnehmen könnten.

Die SVP-Vertreter im Ständerat lehnten auch das ab. Das wahre Problem sei der Vollzug, befanden sie. Eine Integration in den Arbeitsmarkt führe nicht dazu, dass jemand eher zurückkehre. Ohnehin sollten zuerst arbeitslose Schweizer und anerkannte Flüchtlinge eine Stelle erhalten. Ferner monierten die SVP-Vertreter, es gehe vor allem um Eritreer – «um Personen aus Ländern, in denen wir Ferien machen», wie Peter Föhn (SVP/SZ) sagte.

Entweder Arbeit oder Sozialhilfe

Die anderen Rednerinnen und Redner riefen dazu auf, die Realität zur Kenntnis zu nehmen. Über 40'000 Menschen lebten in der Schweiz unter dem Titel «vorläufig aufgenommen», sagte Hans Stöckli (SP/BE), die Hälfte von ihnen seit über fünf Jahren. Das liege nicht an der Schweiz, sondern an der Lage in den Herkunftsländern.

Video
«Rückkehr in absehbarer Zeit ist illusorisch»
Aus News-Clip vom 14.03.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 7 Sekunden.

Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, dass es im Grunde zwei Optionen gebe: «Entweder sie arbeiten oder sie beziehen Sozialhilfe.» Sie riet davon ab, Geflüchtete und arbeitslose Schweizerinnen und Schweizer gegeneinander auszuspielen. Sie wies auf Statistiken hin, die zeigten, dass in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit nach wie vor Personen aus dem Ausland rekrutiert würden, obwohl Menschen in der Schweiz fähig und bereit wären, die Stellen zu besetzen. Dort müsse man ansetzen. Zu Eritrea hielt Sommaruga fest, dass das Staatssekretariat für Migration 2016 die Praxis verschärft habe.

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