Im neuen Solothurner Baugesetz steht: «Das Anlegen von Stein- und Schottergärten, die nicht als anrechenbare Grünfläche gelten, ist untersagt.» So hat es das Kantonsparlament mit 52 zu 39 Stimmen entschieden. Dagegen gewehrt haben sich vor allem SVP und FDP.
Der Kanton Solothurn nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Noch hat kein anderer Kanton ein generelles Verbot von solchen Gärten beschlossen. Diskutiert wird allerdings seit Jahren: Einzelne Gemeinden wie Bubendorf (BL), Grenchen (SO) oder Steffisburg (BE) haben in ihren kommunalen Bauordnungen Verbote erlassen. Andere diskutierten oder diskutieren darüber. Und im Kanton Jura hat die Regierung ein Verbot angekündigt, der Parlamentsentscheid steht noch aus.
Auch der Bund ist gegen Schottergärten
Auch in Deutschland sind neue Schottergärten in einigen Bundesländern nicht mehr erlaubt, wie die Medienberichterstattung der letzten Jahre zeigt. Bereits im Dezember 2022 hat zudem der Bundesrat einen Bericht verabschiedet mit dem eindeutigen Titel «Stopp der Verschotterung von Grünflächen».
In diesem Bericht werden die Nachteile von öden Steinflächen benannt: «Die Flächen verlieren ihre Bedeutung als Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Zudem nehmen die Steine die Hitze auf. Dies verstärkt die Effekte des Klimawandels.» Die Bevölkerung und Behörden müssten «für die Vorteile von naturnahen Grünflächen und Gartengestaltungen» sensibilisiert werden, heisst es weiter.
Freiheit versus Klimaschutz
Der Bundesrat will es aber in erster Linie den Gemeinden überlassen, den Umgang mit steinigen Gärten zu regeln. Im Solothurner Kantonsparlament war das kantonale Verbot denn auch umstritten. Beat Künzli (SVP) sagte, ein Verbot wäre «ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und in die Autonomie der Gemeinden».
Thomas Lüthi (GLP) entgegnete, es handle sich ja nicht um ein absolutes Verbot. Wenn die Steine mit Steinbrech oder andere Pflanzen bewachsen seien, gelte die Fläche als anrechenbare Grünfläche und sei deshalb weiterhin erlaubt. Betont wurde auch, dass bestehende Steingärten vom Verbot nicht betroffen seien.
Tipp: pflegeleichte Pflanzen statt Steine
Auch in der Branche haben die grauen Gärten inzwischen einen schweren Stand. «Wir sind zwar nicht für Verbote, das scheint uns zu drastisch», betont Thomas Pfyffer vom Verband Jardin Suisse auf Anfrage von SRF. «Wir weisen aber auf die Vorzüge und positive Wirkung von blühenden Gärten hin: für die Biodiversität, für die Hitzedämmung, für die Wasseraufnahme. Steingärten geben viel zu wenig her, für das Auge und die Umwelt.»
Tatsächlich seien Steingärten zeitweise «in» gewesen, gibt Pfyffer zu. Aber das sei vorbei. Und er betont: Auch naturnahe Gärten können pflegeleicht sein. «Man kann Pflanzen wählen, die resistenter und pflegeleichter sind.»