Der Nationalrat ist beim Waffenrecht auf Kollisionskurs mit Brüssel. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK) hingegen will die EU-Vorschriften einhalten, um die Schengen-Assoziierung der Schweiz nicht zu gefährden.
Einstimmig hat sie beschlossen, den Erwerb grosser Magazine zu regeln, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Heute sind Magazine frei verkäuflich, der Nationalrat will dabei bleiben. Die Ständeratskommission will dem Bundesrat folgen. Dieser beantragt, dass ein Magazin mit grosser Kapazität nur kaufen darf, wer die zugehörige Waffe rechtmässig besitzt.
Ordonnanzwaffe ohne Einschränkung
Mit 9:3 Stimmen sprach sich die SiK auch für die Ausweitung der Markierungspflicht für wesentliche Waffenbestandteile aus. Im Sinne eines Kompromisses will sie aber darauf verzichten, Waffenhändler zur Buchführung über grosse Ladevorrichtungen zu verpflichten.
Die Armeewaffe soll aber weiterhin jeder nach Ende der Amtszeit behalten dürfen, wie dies auch der Nationalrat vorschlägt.
Für die Kommission ist es wichtig, das Waffenrecht in den Einklang mit der EU-Waffenrichtlinie zu bringen, wie es in der Mitteilung heisst. Diese ist nach den Anschlägen von Paris im November 2015 verschärft worden.
Als Schengen-Land muss die Schweiz nachziehen. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga ist das Schweizer Waffenrecht ohne minimale Regulierung der Magazine und die Markierungspflicht nicht mit den EU-Vorschriften vereinbar. Als nächstes geht das Geschäft in den Ständerat.
Volksabstimmung möglich
Als verbotene Waffen würden neu halbautomatische Waffen gelten, in die ein grosses Magazin eingesetzt ist. Bei Pistolen liegt die Grenze bei 20 Schuss, bei Gewehren sind es 10 Schuss. Wer eine verbotene Waffe erwerben will, muss Sammler oder Sportschütze sein. Wer bereits eine Waffe besitzt, kann diese behalten.
Die Schweiz muss die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie bis am 31. Mai 2019 umsetzen. Eine Referendumsabstimmung ist so gut wie sicher.