- Ein Bündner Wildhüter hat bei der Jagd auf Wölfe versehentlich drei Luchse erlegt.
- Es handelt sich um zwei Jungtiere und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.
- Der Wildhüter zeigte sich daraufhin selber an.
Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei Jungwölfe zu schiessen, sagt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd und Fischerei in Graubünden. «Er sah drei Tiere und dachte, das seien die Wölfe, die zum Abschuss freigegeben worden waren.»
Arquint spricht von einem «groben Fehler, der nicht hätte passieren dürfen». Es handle sich aber nicht um ein grundlegendes Problem, sondern lediglich um einen Einzelfall. «Als Sofortmassnahme ist der betreffende Wildhüter von der Aufgabe der Wolfsregulierung ausgeschlossen worden.» Die Praxis grundsätzlich anpassen, sei aber nicht nötig, eben weil es sich um einen Einzelfall handle.
Wildhüter müsste Tiere unterscheiden können
Der Vorfall geschah nachts in der Bündner Surselva. Die Tiere wurden mittels Wärmebildtechnik aufgespürt.
«Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», so Arquint weiter. Die Wildhüter seien für diesen Umstand gut ausgerüstet und geschult. Der Abschuss der Luchse werde nun im Detail und im Rahmen des Strafprozesses aufgearbeitet.
Nach der Selbstanzeige des Wildhüters sei eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet worden. «Es war ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern», so Arquint weiter. «Dennoch müssen wir nun dafür geradestehen.»
Bundesrechtlich geschütztes Tier
Der Luchs ist eine bundesrechtlich geschützte Art von sehr hoher Priorität. Obwohl in Graubünden diesen Sommer sieben Luchsreproduktionen nachgewiesen werden konnten, könnte der versehentliche Abschuss die Struktur des Bestands beeinträchtigen. Derzeit geht das Amt laut Arquint von über 20 Luchsen auf Kantonsgebiet aus.
Im Sinne der Schadensbegrenzung wolle man mit dem Bund prüfen, ob man einen zusätzlichen Luchs im Kanton Graubünden aussetzen will. Es komme aber darauf an, ob ein geeignetes Tier gefunden werde.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen auf den Wildhüter zukommen, sei schwierig zu sagen, so der Amtsleiter weiter. Aber er habe nach dem versehentlichen Abschuss richtig gehandelt und seinen Fehler sofort gemeldet.