- Der Kauf von chemischen Produkten, die zum Bau einer Bombe verwendet werden könnten, soll erschwert werden.
- Der Bundesrat hat dem Parlament eine Gesetzesänderung mit diesem Ziel vorgelegt.
- Neu soll für rund 100 Produkte, die in Apotheken, Drogerien und im Fachhandel gekauft werden können, eine Bewilligungspflicht gelten.
- Die EU hat den Handel mit solchen Chemikalien bereits 2014 eingeschränkt.
Wer über das nötige Know-how verfügt, kann mit frei verkäuflichen Produkten wie Dünger oder Bleichmitteln hoch wirksame Bomben bauen. Das will der Bundesrat künftig verhindern und hat nun dem Parlament eine Gesetzesänderung vorgelegt.
Der Kauf von Chemikalien, wie etwa Haarbleich- und Desinfektionsmittel (Wasserstoffperoxid), Dünger (Nitrate) und Lösungsmittel (Aceton) soll neu geregelt werden.
Abgleich mit der EU
Der Bundesrat schlägt daher vor, für Privatpersonen den Zugang zu 100 bis 200 Produkten einzuschränken, die hauptsächlich in Apotheken, Drogerien und im Fachhandel verkauft werden. Diese Liste liegt noch nicht vor. Der Bundesrat will aber grundsätzlich die gleichen Produkte regeln wie die EU.
Das Bewilligungsverfahren setzt bei der Konzentration an. Bei Produkten mit einer schwachen Konzentration an Vorläuferstoffen sind keine Einschränkungen vorgesehen. Für den Kauf von Produkten mit erhöhter Konzentration braucht es hingegen eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei (fedpol).
Wer ein solches Produkt kaufen will, muss den Verwendungszweck angeben. Das fedpol prüft, ob die gesuchstellende Person in den polizeilichen Informationssystemen verzeichnet ist, und nimmt nötigenfalls weitere Abklärungen vor. Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen und der angegebene Zweck nicht mit einem frei verkäuflichen Produkt zu erreichen ist, wird die Bewilligung erteilt.
Ausnahmen für Landwirtschaft und Industrie
Möglicherweise wird der Verkauf von Produkten ab einer gewissen Konzentration ganz verboten. Das würde bedeuten, dass diese nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden könnten. Darüber hat der Bundesrat noch nicht entschieden. Er will die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung abwarten.
Betroffen von der Gesetzesänderung sind primär Privatpersonen. Professionelle Anwenderinnen und Anwender – zum Beispiel in der Landwirtschaft und in der Industrie – sind davon nicht betroffen. Deren Kontrolle würde einen grossen administrativen Aufwand bedeuten und wäre schwierig umzusetzen, schreibt der Bundesrat in der Botschaft.