Der Ständerat hat am Mittwoch die letzten Entscheide zur Altersreform 2020 gefällt, mit welcher die Renten auch in den kommenden Jahren gesichert werden sollen. Dazu gehörte die Frage, um wieviel die Mehrwertsteuer zur Zusatzfinanzierung der AHV angehoben werden kann.
Klare Absage an höhere Variante
Mit 42 gegen eine Stimme bei einer Enthaltung enschied die kleine Kammer, dem Antrag ihrer Kommission zu folgen. Somit können die Sätze der Mehrwertsteuer zur Sicherung der Finanzierung der AHV um höchstens einen Prozentpunkt angehoben werden.
Der Vorschlag des Bundesrates nach einer maximale Anhebung von 1,5 Prozentpunkten fiel damit klar durch. Ein bürgerlicher Minderheitsantrag auf eine Erhöhung um maximal 0,9 Prozentpunkte unterlag der Kommissionsversion mit 27 gegen 17 Stimmen.
Keine Änderung bei der Mindestquote
Im Rahmen der Altersreform 2020 will der Bundesrat auch die Regeln für private Lebensversicherungen ändern. So soll die Mindestquote für die Beteiligung der Versicherten am Gewinn des Versicherungsgeschäfts von 90 auf 92 Prozent erhöht werden. Mindestens 92 Prozent des Ertrags aus dem Geschäft mit der zweiten Säule würden somit den Versicherten gehören.
Der Ständerat sprach sich allerdings mit 28 gegen 15 Stimmen für die Beibehaltung des bisherigen Systems mit einer Mindestquote von 90 Prozent aus. Vor allem die Bürgerlichen betonten die wichtige stabilisierende Bedeutung der Versicherungen in Krisenzeiten.
Die Altersreform 2020 wurde in der Gesamtabstimmung 28 gegen fünf Stimmen bei zehn Enthaltungen angenommen und geht nun an den Nationalrat. Die kleine Kammer hatte die Monstervorlage an drei aufeinanderfolgenden Tagen beraten.