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Session Bankgeheimnis wird weiter gelockert

Steuersünder müssen nicht mehr in jedem Fall vorgängig informiert werden, wenn die Schweiz Daten über sie an andere Staaten übermittelt. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Revision des Steueramtshilfegesetzes gutgeheissen.

Die internationale Amtshilfe bei Steuerdelikten soll erleichtert werden. So will es nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat. Er hat sich mit 34 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Vorlage ausgesprochen. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Session.

Mit der Gesetzesrevision macht die Schweiz eine weitere Konzession beim Bankgeheimnis. Das Parlament hatte die Regeln für die Amtshilfe bei Steuerdelikten in den letzten Jahren mehrmals angepasst, um internationale Forderungen zu erfüllen.

Empfehlung des Global Forum

Die Schweiz kommt damit Forderungen der «OECD» nach – der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit der Anpassung möchten der Bundesrat und das Parlament erreichen, dass die Schweiz zur zweiten Phase des Peer Review zugelassen wird und diese auch besteht. Es handelt sich dabei um eine Prüfung durch das «Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes», ein Gremium der OECD.

Die Möglichkeit der nachträglichen Information ist eine von drei Massnahmen, die das Global Forum der Schweiz 2011 empfohlen hatte. Die zweite Massnahme betrifft die Transparenz bei Inhaberaktien, die dritte die Anzahl Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfeklauseln nach OECD-Standard. Eine der drei Empfehlungen muss die Schweiz vollständig umsetzen, damit sie zur zweiten Phase zugelassen wird.

National- und Ständerat haben sich nun damit einverstanden erklärt, dass in bestimmten Fällen die Betroffenen erst nachträglich informiert werden. Sie verschärften aber die Bedingungen etwas: Der andere Staat soll geltend machen müssen, dass eine vorgängige Information des Betroffenen sowohl den Zweck als auch den Erfolg der Untersuchung gefährden würde.

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