Härtere Strafen für Verkäufer von Bankkundendaten: Dies hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat beschlossen.
Die kleine Kammer hat die entsprechenden Gesetzesänderungen mit 26 zu 0 Stimmen angenommen. Acht Ständeräte enthielten sich. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Die Verschärfungen gehen auf eine parlamentarische Initiative der FDP zurück.
Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe
Wenn Bankmitarbeiter Daten weitergeben und damit das Berufsgeheimnis verletzen, können sie bereits heute bestraft werden. Es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Neu können daraus fünf Jahre werden, wenn sie die Daten verkaufen beziehungsweise sich oder anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen.
Neu sollen auch Dritte bestraft werden können – ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt für jene, die trotz ihrer Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft in den Besitz von Bankkundendaten gelangen, diese weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden.
Hoffen auf abschreckende Wirkung
Befürworter der Verschärfung erhoffen sich eine abschreckende Wirkung. Die Kantone hingegen kritisierten die Pläne im Vorfeld. Sie wollen weiterhin gestohlene Daten nutzen und befürchten, deswegen künftig selber auf der Anklagebank zu landen.
Gegen die Gesetzesänderung sprachen sich auch SP und Grüne aus. Die Schweiz würde mit härteren Strafen für Datendiebe ein völlig falsches Signal nach aussen senden. Inzwischen sei der automatische Informationsaustausch vorgesehen. Wenn dieser gelte, gebe es auch keine Daten mehr zu stehlen.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte
In den Räten sah dies die Mehrheit jedoch anders. Diebstahl sei eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Bankkunden. Zudem schwäche dies das Vertrauen in den Finanzplatz, lautete der Tenor.
Trotz des automatischen Informationsaustausches seien die Verschärfungen nötig, sagte FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter im Namen der vorbereitenden Kommission im Ständerat. Dieser sei nämlich noch nicht in Kraft. Auch sei nicht davon auszugehen, dass alle Staaten mit der Schweiz ein Abkommen abschliessen würden.
Schliesslich sei das innerstaatliche Bankgeheimnis nicht vom Informationsaustausch betroffen. Datendiebstahl sei also weiterhin möglich, argumentierte Keller-Sutter.