Drei Mal hat das Finanzdepartement in den anderthalb Jahren, in denen diese Regelung gilt, bereits Rechnung gestellt. Das gibt der Bundesrat nun in seiner Antwort auf zwei Vorstösse aus dem Parlament bekannt. So mussten drei Banken für den Aufwand rund um so genannte Gruppenanfragen aus dem Ausland bezahlen.
Der Bundesrat schreibt: «Die entsprechenden Vollkosten werden oder wurden den Banken überwälzt. Diese Kosten befinden sich im mittleren zweistelligen Millionenbereich.»
Es dürfte also um mehrere Dutzend Millionen Franken gehen. Den genauen Betrag verrät die Steuerverwaltung nicht, auch nicht, welche Banken bezahlen mussten. Fest steht nur: Die drei Banken haben dem Bund besonders viel Arbeit beschert, und sie haben sich falsch verhalten im Umgang mit unversteuerten Geldern. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Bund Rechnung stellen kann.
Im Interesse der Steuerzahlenden
SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer hatte im Parlament für diese Zahlungspflicht gekämpft. Sie ist zufrieden: «Das ist richtig so, alles andere wäre dem Steuerzahler gegenüber falsch.»
Die SVP hingegen hatte die Regelung bekämpft. Es sei nicht gerecht, sagt SVP-Nationalrat Thomas Aeschi auch heute noch: «Damit werden die Banken härter behandelt als andere Firmen. Diese nehmen teilweise auch Dienstleistungen des Bundes in Anspruch, und müssen nicht dafür bezahlen, auch wenn sie sich falsch verhalten.»