«Der Bundesrat wird beauftragt, den Höckerschwan in der eidg. Jagdverordnung auf die Liste der Arten zu setzen, deren Bestände im Rahmen von Art. 7 Abs. 2 des eidg. Jagdgesetzes (JSG, SR 922.0) reguliert werden können, bevor sich Konflikte abzeichnen.»
«Dreimal gelesen. Nichts verstanden», mögen Direktbetroffene auf Schweizer Seen klagen. Deswegen in artgerechten Worten: «Wer künftig Probleme macht, muss dran glauben.» Eben jene Probleme hatte Ex-Ständerat Paul Niederberger in seiner Motion beschrieben: Überpopulation, verkotete Wiesen, Attacken auf Spaziergänger. Kurz: «Der Höckerschwan hat an Sympathie verloren.»
Dazu äusserten sich die Ständeräte heute nicht. Sie anerkannten allerdings mit 23 zu 14 Stimmen den Handlungsbedarf. Thomas Minder machte geltend, «dass Schwäne mit ihrem majestätischen Auftreten eine Daseinsberechtigung haben.» Andere warnten vor «Aufständen» in der Bevölkerung. Es half alles nichts – es blieb ein Schwarzer Tag für den Schwan.