Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern ist auch im Ständerat chancenlos geblieben. Die kleine Kammer wies die Vorlage mit 35 gegen vier Stimmen an den Bundesrat zurück – mit dem Auftrag, das Abkommen im Rahmen des «dialogue structuré» neu auszuhandeln.
Also keine Totalabfuhr wie im Nationalrat, der sich in der Wintersession zur Genugtuung der Westschweiz geweigert hatte, auf das Geschäft einzutreten, da es gegen mehrere Grundsätze verstosse. Dass die Vorlage mit dem Entscheid der kleinen Kammer ebenfalls gestorben ist, wurde offensichtlich in Kauf genommen.
Widmer-Schlumpf: Was Frankreich macht, ist die Regel
Finanzvorsteherin Eveline Widmer Schlumpf warnte zuvor vergeblich, dass die Schweiz mit einem vertragslosen Zustand schlechter dastehen werde. Mit dem Abkommen behalte die Schweiz ihr primäres Steuerrecht, es komme bloss subsidiäres französisches Recht dazu, welches direkt greife: «Was Frankreich macht, ist die Regel in den meisten OECD-Staaten», betonte Widmer-Schlumpf und weiter:
«Wir können von anderen Ländern nicht verlangen, dass sie auf Steuern verzichten, wie wir das machen», sagte die Finanzvorsteherin und erinnerte an die Worte ihres französischen Amtskollegen Pierre Moscovici von Anfang März in Bern. Dieser hatte Nachverhandlungen ausgeschlossen, da angesichts der eigenen OECD-konformen Lösung kein Interesse daran bestehe.
Hoffnung auf «Sonderpäckli» nicht realistisch
Frankreich wird nun das Abkommen von 1953 wohl spätestens bis Ende Juni kündigen, wie Frankreich-Korrespondent Ruedi Mäder zum weiteren Vorgehen sagt. Dies sei ungewöhnlich und gewissermassen ein «Affront» zwischen befreundeten Staaten. Allerdings kann sich Frankreich hier zurücklehnen im Bewusstsein, guten Willen gezeigt zu haben. Die Haltung des Ständerats mit der Hoffnung auf gewisse «Sonderpäckli» beurteilt Mäder als unrealistisch.
Mit dem vertragslosen Zustand wird Frankreich ab nächstem Jahr sein Steuerrecht voll durchsetzen: Franzosen, die in der Schweiz ein Haus erben, werden in Frankreich volle Erbschaftssteuer zahlen müssen. Der Trick wohlhabender Franzosen, im Alter in eine teure Villa am Genfer See zu ziehen und dann im Todesfall alles samt Vermögen unter Schweizer Erbrecht praktisch steuerfrei zu vererben, wird nicht mehr möglich sein. «Sie müssen neu in Frankreich die volle Erbschaftssteuer zahlen. Bei Beträgen im Millionenbereich kann das bis zu 45 Prozent des Liegenschaftswertes ausmachen», erklärt Mäder.
Auch Schweizer in Frankreich verlieren Vorteile
In Frankreich angesiedelte Schweizer sind vom Erbrecht ebenfalls betroffen, wenn sie seit mindestens sechs Jahren ansässig sind. Diese einseitige Übergangsfrist kann Frankreich aber laut Mäder jederzeit ändern. Mit dem jetzt abgelehnten Abkommen hätte es zumindest eine Garantie auf diese Übergangsfrist gegeben, sogar ausgedehnt auf acht Jahre.
«Die Franzosen können also ohne Abkommen bestens leben und das Steuerschlupfloch stopfen», fasst Mäder zusammen.