Eine grosse Chance für die Schweizer Wirtschaft – oder eine problematische Zusammenarbeit mit einem undemokratischen Staat? Beim Freihandelsabkommen mit China gehen die Meinungen auseinander.
Da wäre es umso wichtiger, dass das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort in dieser Angelegenheit hätte, findet der Zürcher Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann: «Die Verfassung verlangt bei wichtigen, rechtsetzenden Bestimmungen in Staatsverträgen ein Referendum. Das Kriterium ist die Wichtigkeit.»
Standardabkommen oder Sonderfall?
Doch der Nationalrat ist zum Schluss gekommen, dass das Freihandelsabkommen mit China eben nicht von rechtsetzender Wichtigkeit sei. Denn solche Freihandelsabkommen, mit gleichen oder ähnlichen Bestimmungen, gebe es schon mit anderen Ländern. Das Abkommen mit China entspreche also einem Standard und müsse daher nicht dem Referendum unterstellt werden.
Doch das sieht Professor Diggelmann anders. Er hat ein Gutachten zum Freihandelsabkommen verfasst. China sei nicht ein Land wie jedes andere. «Da kann man klar sagen: Ein Freihandelsabkommen mit China, unserem drittwichtigsten Handelspartner nach EU und USA, und ein Freihandelsabkommen, das so umstritten ist wegen seiner menschenrechtlichen Dimension – das ist wichtig.»
Appell zahlreicher weiterer Professoren
Diese Woche haben dreizehn weitere Rechtsprofessoren in einem offenen Appell die Position von Diggelmann unterstützt. Sie rufen die Ständeräte auf, das Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Jetzt liegt der Ball also beim Ständerat.