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Session Grund- und Zusatzversicherung weiterhin aus einer Hand

Die meisten grossen Krankenkassen haben Grund- und Zusatzversicherung rechtlich voneinander getrennt. Mehr sei nicht nötig, meint der Ständerat. Eine Minderheit war der Meinung, ohne vollständige Trennung bestehe die Gefahr, dass «gute Risiken» für Zusatzversicherungen angeworben würden.

Krankenversicherungen sollen Grund- und Zusatzversicherung weiterhin unter einem gemeinsamen, rechtlichen Dach führen dürfen. Der Ständerat lehnt es ab, über eine strikte Trennung zu diskutieren. Auf Antrag der Gesundheitskommission ist er gar nicht auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrats eingetreten.

Revision in den Räten

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Heute bieten 14 der 59 Versicherer, die mit 1,1 Millionen Kunden rund 15 Prozent aller Versicherten vertreten, die Grund- und Zusatzversicherung unter einem Dach an. Der Bundesrat schlägt vor, dass diese in getrennten juristischen Einheiten geführt werden müssen. Der Ständerat hat Nichteintreten beschlossen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Der Entscheid fiel mit 24 zu 17 Stimmen. Die Mehrheit sah keinen Handlungsbedarf, nachdem das Parlament letztes Jahr den Risikoausgleich verfeinert und die Aufsicht über die Krankenkassen gestärkt hatte. Auch die deutliche Ablehnung der Initiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» im September spielte dabei eine Rolle.

Gefahr von höheren Verwaltungskosten

Diese habe auch die Senkung der Verwaltungskosten zum Ziel gehabt, sagte Urs Schwaller (CVP/FR), Sprecher der Gesundheitskommission. Diese Kosten würden aber steigen, wenn eine «chinesische Mauer» die Nutzung jeder Synergie zwischen Grund- und Zusatzversicherung verhindern würde.

Dem widersprach Hans Stöckli (SP/BE), der für Eintreten auf die Vorlage warb. Kassen mit getrennten Grund- und Zusatzversicherungen hätten erfahrungsgemäss tiefere Kosten. Zudem könnten Quersubventionierungen weiterhin nicht ausgeschlossen werden – trotz verschärfter Aufsicht.

Aufsicht hat keinen Einblick in Gruppen

Bei der Revision der Krankenkassenaufsicht hatten sich die Räte dagegen ausgesprochen, dass die Aufsichtsbehörde Einblick in die Finanzflüsse innerhalb einer Versicherungsgruppe bekommen soll. Sie stimmten lediglich zu, dass Transaktionen zwischen den Grundversicherern beaufsichtigt werden können.

Versicherungsgruppen müssten aber sicherstellen, dass es keinen Datenaustausch gibt zwischen der Grundversicherung und ihren übrigen Versicherungsgesellschaften. Dies soll für mehr Transparenz sorgen und Quersubventionierungen verhindern. Zudem soll die zusätzliche Schranke zwischen Grund- und Zusatzversicherung den Datenschutz verbessern und der Risikoselektion – der Auswahl von Patienten mit wenig Bedarf – entgegenwirken.

Diese Vorschläge waren zunächst Teil des Gegenvorschlags, den der Bundesrat der Einheitskassen-Initiative gegenüberstellen wollte. Auf diesen hat er nach Kritik aus dem Parlament jedoch verzichtet. Der Krankenkassen-Dachverband santésuisse geht davon aus, dass die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung rund 400 Millionen Franken im Jahr kosten würde.

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