Geht es nach dem Willen des Nationalrats, soll sich in Zukunft jeder Bürger mit der Frage befassen müssen, ob er sich als potenzieller Organspender zur Verfügung stellen möchte. Dazu würde nach der Vorstellung von Motionär Laurent Favre (FDP/NE) eine Datenbank angelegt. Äussert sich eine Person nicht, soll von einer Zustimmung ausgegangen werden.
Der Vorstoss wurde vom Nationalrat klar mit 102 zu 65 Stimmen angenommen. Nun befasst sich der Ständerat damit.
Positive Erfahrungen in anderen Ländern
Favre verwies auf die positiven Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, welche die Widerspruchslösung kennen. Von den zehn Ländern mit den höchsten Spenderquoten seien neun nach dem Widerspruchsmodell organisiert.
Gesundheitsminister Alain Berset glaubt nicht, dass die Zahl der Organspenden mit der Widerspruchslösung merklich zunehmen würde. Ausserdem habe die automatische Organspende im Vergleich mit der heutigen Regelung ethische Defizite.
Auf Empfehlung der nationalen Ethikkommission verzichtete der Bundesrat deshalb darauf, die Widerspruchslösung weiterzuverfolgen. Mit dem im März dieses Jahres vorgestellten Aktionsplan setzt er stattdessen auf verbindliche Spendenprozesse in allen Spitälern, den Aufbau einer nationalen Stelle sowie die Information der Bevölkerung.
Heute dürfen Organe in der Schweiz nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder wenn es die Angehörigen erlauben. Im Jahr 2012 wurden 96 Menschen nach ihrem Tod eines oder mehrere ihrer Organe entnommen.