Standortentscheide für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle werden auf Bundesebene getroffen. Unzufriedene können sich im Sachplanverfahren und mit Einsprachen bei den Rahmenbewilligungen einbringen. So lautet das Kernenergiegesetz und so soll es auch bleiben. Der Ständerat hat es erneut abgelehnt, mehr Mitbestimmung der Kantone zuzulassen.
Der Bau solcher Endlager über die Köpfe der Bevölkerung hinweg sei nicht realistisch, begründete der Nidwaldner Ständevertreter Paul Niederberger ( CVP) seinen Antrag, das 2003 aus dem Gesetz gekippte Vetorecht der Kantone wieder aufzunehmen. Von Zuständen wie im deutschen Gorleben warnte der Schaffhauser Thomas Minder, wenn das Volk nicht hinter einem Endlager stehe.
Fetz: Tiefenlager mit dem Militär durchsetzen?
Und Anita Fetz doppelte nach: «Wollen Sie diese Tiefenlager mit dem Militär durchsetzen?» Darauf laufe es nämlich hinaus. In einer demokratischen Kultur müssten Betroffene nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden können. Fetz erinnerte an das AKW-Projekt Kaiseraugst, wo bekanntlich nicht «Öko-Fundis», sondern eine breite Mitte auf die Barrikaden gestiegen sei. Ohne Dialog werde es bei einen ungewollten Tiefenlager nicht anders sein. Wenn die Sicherheit garantiert sei, werde man die Leute überzeugen können.
Bieri warnt vor System- und Vertrauensbruch
Die Gegner der Initiativen betonten, dass mit einem solchen Vetorecht selbst «beste Lösungen» verhindert werden könnten. Den Anliegen der Standort- wie auch der Nachbarkantone und dem angrenzenden Ausland könne per Gesetz genügend Rechnung getragen werden.
Peter Bieri (CVP/ZG) sprach als Vorsitzender des unabhängigen Beirats für die Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Er betonte, dass das neue Energiegesetz nun seit acht Jahren in Kraft sei, ohne das jemals das Referendum ergriffen worden wäre.
Egerszegi: Suche nach dem sichersten Ort
«Ich lege meine Interessen offen, im bin Aargauerin», stellte Christine Egerszegi (FDP) fest und verwies auf die drei Kernkraftwerke und das Zwischenlager im Kanton. Das Vetorecht sei nicht gekippt worden, um die Kantone zu einem allfälligen Endlager zu zwingen. Man habe sich vielmehr darauf geeinigt, den sichersten Standort und nicht den Ort mit dem geringsten Widerstand zu suchen.
Dazu wurden laut Egerszegi Regionalkonferenzen mit dem Einbezug verschiedener Bevölkerungsgruppen eingeführt. Schritt für Schritt würden Forschungsergebnisse verglichen, geologische Fakten ausgebreitet und auch regionalpolitische Nachteile besprochen: «Das ist Mitbestimmung – aber immer im Bewusstsein, dass ein grosses Abfallproblem gemeinsam gelöst werden muss.»
Die Verantwortlichen seien nun daran, den Sachplan umzusetzen, um bis 2040 ein solches Lager zu finden, unterstrich Bieri: «Nun die Entscheidungswege zu ändern, wäre ein System- wie auch ein Vertrauensbruch.». Von den Gegnern dieses Wegs forderte er konkrete Vorschläge, wie die nationale Aufgabe besser gelöst werden könnte.
Vetorecht vom Tisch
Im Fall Nidwalden bestätigte der Ständerat mit 23 zu 17 bei einer Enthaltung seinen Entscheid vom Frühjahr, dem Begehren auf Wiedereinführung des Vetorechts nicht Folge zu geben. Die Vorlage ist damit vom Tisch, obwohl der Nationalrat im Herbst mit grossem Mehr und Verweis auf die Kantonssouveränität und vier negative Nidwaldner Volksentscheide anders entschieden hatte.
Im gleichen Stimmenverhältnis lehnte die kleine Kammer als Erstrat das Schaffhauser Begehren ab. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden, ob Kantone über ein Endlager abstimmen müssen.
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