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Session Keine Annäherung bei Kriterien für roten Pass

Die Räte können sich nicht auf neue Einbürgerungsregeln einigen. Der Nationalrat hatte sich für Verschärfungen ausgesprochen. Der Ständerat ist nun weitgehend auf seiner Linie geblieben. Die Differenzen sind gross. So gross, dass das Gesetz scheitern könnte.

Die Räte sind sich nur in einem Punkt einig: Künftig soll die Niederlassungsbewilligung Voraussetzung für den Erhalt des roten Passes sein. Diese Verschärfung hatte der Bundesart im Rahmen der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes so vorgeschlagen.

Im Gegenzug möchte der Bundesrat die Mindestaufenthaltsdauer im Land jedoch von heute zwölf auf acht Jahre senken. Nicht mehr die Aufenthaltsdauer, sondern die Integration soll bei der Einbürgerung im Vordergrund stehen. «Wer sich bemüht, soll belohnt werden», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga.

Der Ständerat unterstützt die Reduktion auf acht Jahre. Er bekräftigte dies mit 22 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Nationalrat will die Einbürgerung dagegen nur jenen ermöglichen, die mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben.

Muss jemand «gut» schreiben können?

Eingelenkt hat der Ständerat bei den Kriterien für eine erfolgreiche Integration. Er stimmte mit 25 zu 16 Stimmen einem Kompromiss zu, den seine vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte: Einbürgerungswillige sollen sich in einer Landessprache verständigen können, und zwar mündlich und schriftlich.

Ursprünglich hatte der Ständerat nur mündliche Sprachkenntnisse verlangt, dafür aber gute. Der Nationalrat seinerseits wollte gute Kenntnisse in Wort und Schrift. Sommaruga bezeichnete das Weglassen des Wortes «gut» als einen guten Kompromiss. Minimale schriftliche Kenntnisse zu verlangen, sei vertretbar. Sie seien zur Ausübung der politischen Rechte nötig, sagte die Justizministerin.

Kein Kompromiss beim Anrechnen der Jahre

Ebenfalls umstritten bleibt die geforderte Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde und im Kanton. Diese variiert heute von Ort zu Ort stark. Nach dem Willen des Ständerates sollen die Kantone künftig eine Mindestaufenthaltsdauer von höchstens drei Jahren verlangen können. Der Nationalrat möchte die Kantone hingegen dazu verpflichten, eine Mindestaufenthaltsdauer von drei bis fünf Jahren vorzuschreiben.

Umstritten ist ferner, ob die Jahre der vorläufigen Aufnahme weiterhin zur Aufenthaltsdauer zählen sollen oder nicht. Der Nationalrat möchte, dass die Betroffenen gewissermassen bei Null beginnen müssen, wenn sie eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Der Ständerat möchte jedoch wie der Bundesrat, dass die Jahre der vorläufigen Aufnahme angerechnet werden können.

Ein Mann hält einen Schweizer Pass in die Kamera, sein Gesicht ist dahinter verborgen.
Legende: Wer gut integriert ist, soll schon nach acht statt nach zwölf Jahren eingebürgert werden. Keystone

Weiterhin uneinig sind sich die Räte auch bei der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche. Heute werden die Jahre, die eine Person zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt. Der Ständerat möchte dabei bleiben.

Der Nationalrat hatte in der Wintersession einem Kompromissvorschlag zugestimmt: Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer sollten jene Jahre doppelt gezählt werden, die die Person zwischen dem fünften und dem fünfzehnten Lebensjahr hier verbracht hat. Das lehnte der Ständerat wiederum ab.

Abschluss oder Abschuss in der letzten Runde

Wegen der Differenzen geht das Geschäft zurück in den Nationalrat. Beide Räte haben das Gesetz schon je zweimal beraten. Können sie sich ein drittes Mal nicht einigen, kommt eine Einigungskonferenz mit Mitgliedern beider Räte zum Zug. Lehnt eine der Kammern deren Vorschlag ab, ist das Gesetz endgültig gescheitert.

Eine weitere Hürde stellen die Schlussabstimmungen dar. Auch dort könnte das Gesetz scheitern – wenn es der Linken zu weit und der Rechten zu wenig weit geht.

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