Heute darf der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) lediglich im öffentlichen Raum aktiv werden. Künftig soll er auch Telefongespräche abhören, private Räume verwanzen oder in Computer eindringen dürfen – bisher klassische Polizeiaufgaben.
Das sieht das revidierte Nachrichtendienstgesetz vor, das ab heute im Nationalrat zur Debatte steht. Erlaubt wären solche Massnahmen zum Beispiel im Kampf gegen Spionage- und Verratshandlungen, Terrorismus, bei drohenden Angriffen auf kritische Infrastrukturen oder zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen.
Weitere Fichenaffäre soll verhindert werden
Als wesentliche Landesinteressen gelten der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung der Schweiz, die Unterstützung der schweizerischen Aussenpolitik und der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz. Letzterer käme mit dem Gesetz neu zum Einsatzgebiet des Nachrichtendienstes hinzu.
Nicht zulässig wären Telefonüberwachungen zur Abwehr von gewalttätigem Extremismus. Dies ist eine Reaktion auf die Fichenaffäre von Ende der 1980er Jahre: Der Ausschluss von gewalttätigem Extremismus soll verhindern, dass der NDB wie damals Personen wegen deren politischen Überzeugungen überwacht.
Die Überwachung von Telefonen oder Privaträumen wäre genehmigungspflichtig. Das Bundesverwaltungsgericht sowie der Verteidigungsminister – nach Konsultation des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses – müssten die Massnahmen jeweils erlauben. In dringenden Fällen könnte der NDB-Direktor deren sofortigen Einsatz anordnen. Der Bundesrat rechnet mit rund zehn solchen Fällen pro Jahr.
Kritik an «Lauschangriff» ist leiser geworden
Das Gesetz regelt auch die Kabelaufklärung. Für sie hat der Nachrichtendienst heute keine gesetzliche Grundlage. Wichtige Informationen würden immer häufiger übers Internet verbreitet, begründet dies der Bundesrat. Der NDB soll deshalb neu auch grenzüberschreitende Signale aus Leitungsnetzen erfassen dürfen.
Vor sechs Jahren war der Bundesrat mit ähnlichen Vorschlägen im Parlament noch gescheitert. Damals ging der Mehrheit der geplante «Lauschangriff» zu weit. Inzwischen halten viele die Gesetzesänderungen offenbar für nötig. Das zeigt die breite Zustimmung in der Vernehmlassung zum neuen Nachrichtendienstgesetz.
Der Bundesrat versichert, der Schweizer Nachrichtendienst sei auch mit den neuen Möglichkeiten in keiner Weise vergleichbar mit dem, was die Enthüllungen von Edward Snowden über den US-Nachrichtendienst NSA zutage gefördert hätten. Ein Nachrichtendienst müsse aber gewisse Möglichkeiten haben, um Gefahren rechtzeitig erkennen zu können und als «Alarmglocke» zu funktionieren.
Der Bundesrat hat bei der Ausarbeitung des Gesetzes auch auf Datendiebstähle im Nachrichtendienst reagiert. Künftig soll es dem NDB erlaubt sein, bei seinen Mitarbeitenden Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen. Zudem regelt das Gesetz, welche Daten wie lange aufbewahrt werden dürfen. Verzichtet hat der Bundesrat darauf, eine Verfassungsgrundlage dafür zu schaffen.
Bundesrat soll Terrorgruppen verbieten können
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat das Gesetz bereits mit 14 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Neu hat die Kommission zudem einen Artikel eingebaut, der dem Bundesrat ermöglicht, Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, ohne auf Notrecht zurückzugreifen zu müssen.
Stimmen National- und Ständerat dem zu, kann der Bundesrat künftig Gruppen verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren oder fördern. Wer sich in der Schweiz an einer solchen Organisation beteiligt oder sie unterstützt, dem droht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren oder eine Geldstrafe.