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Session «Lex Leuenberger» ist vom Tisch

Alt Bundesräte werden definitiv nicht gesetzlich eingeschränkt, wenn es um die Übernahme von Mandaten geht. Der Ständerat ist heute zum zweiten Mal nicht auf die «Lex Leuenberger» eingetreten und hat damit die Vorlage beerdigt. Eine starre Regelung brauche es nicht – trotz «unschönen Einzelfällen».

Das einstige Engagement von alt Bundesrat Moritz Leuenberger im Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia hat definitiv keine Folgen auf gesetzlicher Ebene. Der Ständerat ist zum zweiten Mal nicht auf das Geschäft eingetreten. Die «Lex Leuenberger», auf welche die grosse Kammer zum Sessionsauftakt beharrt hatte, ist damit vom Tisch.

Der Nationalrat habe kein überzeugenden neuen Argumente gefunden, aus dem Amt scheidende Bundesrätinnen und –räte gesetzlich einzuschränken, erklärte die Sprecherin der Staatspolitischen Kommission der kleinen Kammer. Man sei zum Schluss gekommen, dass «unschönen Einzelfällen» nicht mit einer neuen starren Regelung begegnet werden müsse.

Der Bundesrat habe Einsicht gezeigt und die allgemeine Sorgfaltspflicht bekräftigt, wonach Regierungsmitglieder beim Ausscheiden eine moralische Verantwortung übernehmen müssten.

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