Das Einbürgerungsverfahren für Ausländer soll vereinfacht und harmonisiert werden. Der Bundesrat hat einige grundsätzliche Neuerungen vorgeschlagen:
- Einen Schweizer Pass soll nur bekommen, wer eine Niederlassungsbewilligung hat.
- Die Aufenthaltsdauer soll statt wie bisher zwölf neu nur noch acht Jahre betragen.
- Einbürgerungswillige müssen als Voraussetzung für den roten Pass gut integriert sein.
Der Besitz der Niederlassungsbewilligung, des sogenannten C-Ausweises, als zwingendes Einbürgerungskriterium: In diesem Punkt waren sich beide Kammern von Anfang an einig. Dort hört die Einigkeit allerdings schon auf.
So herrschen unterschiedliche Ansichten darüber, ab wann jemand einen roten Pass beantragen darf. Der Ständerat unterstützt den Bundesrat bei der Senkung der minimalen Aufenthaltsdauer auf acht Jahre. Der Nationalrat besteht dagegen auf eine Mindestdauer von zehn Jahren. Mit 112 zu 64 Stimmen bei 14 Enthaltungen hat er diese Haltung in der Sommersession erneut bekräftigt.
Spezialfall vorläufig Aufgenommene
Umstritten bleibt auch, ob die Jahre der vorläufigen Aufnahme weiterhin zur Aufenthaltsdauer zählen sollen oder nicht. Der Ständerat möchte wie der Bundesrat die Jahre der vorläufigen Aufnahme weiterhin anrechnen, der Nationalrat nicht.
Betroffen sind Personen, die zwar kein Asylrecht erhalten, aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können – zum Beispiel wegen eines Bürgerkriegs. Der Nationalrat lehnte auch einen Kompromissvorschlag der Grünliberalen ab, wonach 50 Prozent der Dauer einer vorläufigen Aufnahme angerechnet werden sollten.
Feilschen um Hürde für Jugendliche
Uneinig sind sich die Räte weiterhin bei der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche. Der Ständerat möchte, dass die Jahre, die eine Person zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt werden.
Der Nationalrat bietet als Kompromiss, jene Jahre doppelt zu zählen, die die Person zwischen dem fünften und dem fünfzehnten Lebensjahr hier gelebt hat. Daran hat die grosse Kammer heute mit 122 zu 67 Stimmen bei 2 Enthaltungen festgehalten.
Entgegenkommen bei Sprachkenntnissen
Einen Kompromiss haben National- und Ständerat bei den Sprachkenntnissen gefunden. Demnach sollen Ausländer, die Schweizer werden wollen, eine Landessprache in Wort und Schrift beherrschen.
Der Ständerat hatte zunächst nur mündliche Sprachkenntnisse verlangt, dafür aber gute. Minimale schriftliche Kenntnisse seien jedoch zur Ausübung der politischen Rechte nötig. Dieser Meinung waren letztlich 109 Nationalräte bei 82 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.
Kein Einlenken des Ständerats in Sicht
Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Können sich die beiden Räte in dieser dritten Runde der Beratungen nicht einigen, kommt eine Einigungskonferenz mit Mitgliedern beider Räte zum Zug. Deren Vorschlag wird dann beiden Räten vorgelegt.
Lehnt ein Rat den Vorschlag ab, ist das Gesetz gescheitert. Eine weitere Hürde stellen die Schlussabstimmungen dar. Auch dort könnte das Gesetz noch scheitern, wenn die Verschärfungen der Rechten zu wenig weit und der Linken zu weit gehen.