Nach einer Trennung sorgen vermehrt beide Elternteile gemeinsam für die Kinder. Dieses gemeinsame Sorgerecht gilt ab Mitte Jahr. Der Nationalrat hat nun auch den finanziellen Unterhalt der Kinder geregelt. Umstritten war vor allem die Frage, ob in Zukunft auch unverheiratete Väter für die Betreuung der Kinder durch die Mutter zu bezahlen haben.
Der Nationalrat nahm die Vorlage des Bundesrates schliesslich ohne wesentliche Änderungen an, mit 124 zu 53 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Die Mehrheit war der Überzeugung, die Gesetzesrevision sei angesichts der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse nötig. Aus dem Zivilstand der Eltern dürften den Kindern keine Nachteile erwachsen.
Kindswohl im Mittelpunkt
Heute hat bei einer Scheidung in den meisten Fällen der Vater Beiträge an die Mutter zu bezahlen, welche die Kinder betreut. Waren die Eltern dagegen nicht verheiratet, besteht keine solche Pflicht. Das soll sich ändern: Auch ledige Väter sollen künftig bezahlen.
«Mit den neuen Regeln wird das Kind ins Zentrum gestellt», sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CVP/OW). «Die Interessen der Eltern treten in den Hintergrund.» Nach geltendem Recht gebe es eine «stossende Ungleichbehandlung» von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern. Diese werde aufgehoben.
Opposition der SVP zwecklos
Gegen die Neuerungen stellte sich die SVP. Aus ihrer Sicht wird damit die Familie als Institution in Frage gestellt. Sie bemängelte ausserdem, dass die neuen Regeln zu vieles den Gerichten überliessen. Luzi Stamm (SVP/AG) stellte fest, man möge von der heutigen Regelung halten, was man wolle, aber sie sei einigermassen klar.
«Ist es das Ziel, dass ein Mann, der mit 22 Vater geworden ist und die Mutter kaum kennt, 20 Jahre für das Kind bezahlen zu lassen?», fragte Stamm rhetorisch. Seine Frage löste Reaktionen aus. Er wolle die Mütter allein verantwortlich machen, warf ihm etwa Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) vor.
So sehen die neuen Regelungen aus:
- Neu sollen beim Unterhalt die Kosten für die Betreuung berücksichtigt werden. Es handelt sich um eine Art Erbwerbsausfallentschädigung für jenen Elternteil, welcher das Kind mehrheitlich betreut. Auch der unverheiratete Vater muss die Mutter des Kindes finanziell unterstützen – oder die unverheiratete Mutter den Vater, wenn dieser das Kind betreut.
- Der Betreuungsunterhalt kommt zum finanziellen Unterhalt für das Kind hinzu. Teilen sich die Eltern die Erwerbsarbeit und die Betreuung, schuldet kein Elternteil dem andern Betreuungsunterhalt. In diesem Fall fällt die Entschädigung also weg.
- Wie viel Väter zahlen und wie lange sie die Mutter unterstützen müssen, wird auf Gesetzesebene nicht geregelt. Wie bisher soll hier die Gerichtspraxis massgebend sein.
- Die Stellung des Kindes soll auch mit anderen Massnahmen gestärkt werden. So soll der Unterhalt des minderjährigen Kindes Vorrang haben vor den übrigen familienrechtlichen Unterhaltspflichten.
- Weiter soll sichergestellt werden, dass das Kind die ihm zustehenden Beiträge auch tatsächlich erhält. Der Bundesrat will eine Verordnung erlassen, um eine einheitliche Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge zu gewährleisten.